Eine Mutter kümmert sich um kranke Tochter mit Sauerstoffmaske und Teddybär.

Kinderkrankengeld

Sie kümmern sich zu Hause um Ihr krankes Kind. Aber eigentlich müssen Sie zur Arbeit. Was jetzt? In diesem Fall muss Ihnen Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin frei geben. Sie brauchen keinen Urlaubstag zu opfern. Aber Sie bekommen auch kein Gehalt. Als Entschädigung gibt es das Kinderkrankengeld. Was genau ist das Kinderkrankengeld? Wie viel Geld bekommen Sie? Und was müssen Sie dafür tun? Antworten auf diese und weitere Fragen lesen Sie im Text. Außerdem finden Sie Infos zu den Sonderregeln während der Corona-Pandemie.

Was ist das Kinderkrankengeld?

Wenn die Eltern das kranke Kind pflegen, können sie nicht zur Arbeit gehen. In dieser Zeit bekommen die Eltern vom Arbeitgeber frei. Aber sie bekommen kein Gehalt. Deshalb gibt es das Kinderkrankengeld. Dieses Geld zahlt die Krankenkasse, bei der die Eltern versichert sind. Das gilt aber nur, wenn Eltern und Kind in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer privat versichert ist, bekommt kein Geld.
Manche Krankenkassen nennen das Kinderkrankengeld auch "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes", "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Kinderpflege-Krankentagegeld".
Die gesetzliche Grundlage für das Kinderkrankengeld ist das 5. Sozialgesetzbuch, Paragraf 45.

Corona-Sonderregelung 2023

Wegen der Corona-Pandemie haben Eltern jetzt länger Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Für das Jahr 2023 gilt: Jeder Elternteil hat pro Kind 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Alleinerziehende haben pro Kind 60 Tage Anspruch. Bei mehreren Kindern sind es maximal 130 Tage.
 
Wichtig: Im Jahr 2023 können Sie auch Kinderkrankengeld bekommen, wenn Ihr Kind nicht krank ist. Nämlich dann, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen müssen. Zum Beispiel, weil die Kita, der Kindergarten oder die Schule geschlossen ist (wegen der Corona-Pandemie). Oder, wenn Ihr Kind nur an manchen Tagen in die Kita oder die Schule darf. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung, die in besondere Einrichtungen gehen. Es kann sein, dass die Krankenkasse dann eine Bescheinigung der Einrichtung, Kita oder Schule verlangt.

Weitere Infos

Weitere Informationen zur Kinderkrankengeld-Regelung aufgrund der Corona-Pandemie lesen Sie auf der Internetseite der Techniker Krankenkasse.

Kinderkrankengeld 2023

Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

Kinderkrankengeld können berufstätige Eltern erhalten, die sich um ihr krankes Kind kümmern. Für Kinder über 12 Jahre bekommen die Eltern kein Kinderkrankengeld. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze, wenn diese Betreuung brauchen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Wie viel Kinderkrankengeld Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Normalerweise sind es 90 Prozent von Ihrem Netto-Einkommen. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen haben, können es auch 100 Prozent vom Netto-Einkommen sein. Die Krankenkassen haben hierzu unterschiedliche Regelungen.
Es gibt aber per Gesetz eine Höchst-Grenze für das Kinderkrankengeld. Sie können maximal 116,38 Euro pro Tag bekommen (Stand: 2023).
Die Krankenkasse berechnet, wie viel Krankengeld Sie bekommen. Anschließend überweist sie das Geld auf Ihr Konto.
 
Wie Sie das Kinderkrankengeld beantragen, lesen Sie weiter unten im Text.

Wie lange bekomme ich das Kinderkrankengeld?

Für wie viele Tage Sie frei bekommen und Kinderkrankengeld erhalten, hängt davon ab:

  • wie viele Kinder Sie haben
  • ob Sie alleinerziehend sind oder nicht.

Mutter und Vater bekommen für die Pflege pro Kind je 10 Arbeitstage frei. Alleinerziehende erhalten 20 Arbeitstage. Insgesamt bekommen Eltern aber höchstens 25 Arbeitstage frei. Das gilt auch, wenn Sie drei und mehr Kinder haben. Bei Alleinerziehenden sind es maximal 50 Tage.

Wenn ein Kind wahrscheinlich nur noch wenige Monate lebt, gibt es das Kinderkrankengeld zeitlich unbegrenzt.
 
Wegen der Corona-Pandemie können Eltern im Jahr 2023 länger frei bekommen. Und deshalb auch länger das Kinderkrankengeld erhalten.
 

Je ElternteilNormaler AnspruchCorona-Sonderregelung
Anspruch pro Kind10 Arbeitstage30 Arbeitstage
Maximaler Anspruch25 Arbeitstage65 Arbeitstage

 

AlleinerziehendeNormaler AnspruchCorona-Sonderregelung
Anspruch pro Kind20 Arbeitstage60 Arbeitstage
Maximaler Anspruch50 Arbeitstage130 Arbeitstage

Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld?

Eine Mutter mit ihrer Tochter.

Das Kinderkrankengeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Oft können Sie das Formular auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Bei vielen Krankenkassen können Sie das Kinderkrankengeld auch online beantragen. Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Oder Sie informieren sich auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse.
 
Zusätzlich zum Antrag brauchen Sie eine Bescheinigung für Ihr Kind. Hier kommt es darauf an:

  • Fall 1: Ihr Kind ist krank.
    Dann brauchen Sie darüber eine Bescheinigung des Arztes oder der Ärztin.
  • Fall 2: Ihr Kind darf wegen der Corona-Pandemie nicht zur Kita oder Schule. Oder der Unterricht findet zu Hause am Computer statt.
    Dann kann es sein, dass die Krankenkasse dafür eine Bescheinigung verlangt. Die Bescheinigung bekommen Sie bei der Kita oder Schule Ihres Kindes. Im Moment verzichten die meisten Krankenkassen aber auf diesen Nachweis.

Außerdem müssen Sie der Krankenkasse eine Einkommens-Bescheinigung zuschicken. Diese bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
Tipp: Wenn Sie im vergangenen Jahr Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen haben, dann informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber. Geben Sie diese Info zusammen mit der Einkommens-Bescheinigung ab.

Die Bescheinigungen müssen Sie zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse schicken. Oder Sie geben Sie dort ab.

Was genau heißt alleinerziehend?

Sie sind alleinerziehend, wenn ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren bei Ihnen wohnen. Und wenn Sie allein für die Erziehung und Pflege des Kindes oder der Kinder sorgen. Der Fachbegriff dafür ist Ein-Eltern-Familie. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie:

  • ledig sind,
  • geschieden sind,
  • dauernd getrennt leben,
  • verwitwet sind.

Nicht alleinerziehend sind Sie, wenn das Kind oder die Kinder auch bei dem anderen Elternteil leben. Das ist zum Beispiel beim Wechselmodell der Fall. Dann lebt das Kind zum Beispiel die Hälfte der Zeit bei der Mutter und die andere Hälfte beim Vater.
 
Die Regelung für den Begriff „alleinerziehend“ steht im 2. Sozialgesetzbuch, Paragraf 21.

Können Eltern Kinderkrankengeld bekommen, wenn sie im Home-Office arbeiten?

Ja. Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die von zu Hause arbeiten.

Zuletzt aktualisiert am 01. März 2024

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