Kinder-Betreuungskosten
Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen, können Sie einen Teil der Kosten bei der Steuer-Erklärung absetzen. Alle Eltern können die Betreuungskosten absetzen. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
- Was sind Kinder-Betreuungskosten?
- Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
- Wer bekommt Kinder-Betreuungskosten?
- Betreuungskosten bei Kindern mit Behinderung
Was sind Kinder-Betreuungskosten?
Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Kindergarten, eine Kinder-Tagesstätte oder eine Kinderkrippe. Ebenso wie die Ausgaben für eine Tagesmutter, ein Au-Pair oder einen Babysitter. Sie müssen allerdings eine Rechnung über die Kinder-Betreuung haben. Diese muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. Die Rechnung müssen Sie per Überweisung bezahlen. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Wie viel kann ich steuerlich absetzen?
Bis zu zwei Drittel der Kosten für die Kinder-Betreuung können Sie steuerlich absetzen. Das bedeutet, Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Dafür müssen Sie in Ihrer Steuererklärung, in der Anlage Kind, die Betreuungskosten eintragen. Es gibt aber eine Obergrenze: Pro Kind können Sie höchstens 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Das gilt inzwischen für alle Eltern, egal, ob berufstätig oder nicht.
Wer bekommt Kinder-Betreuungskosten?
Die Voraussetzungen für die Absetzung der Kinder-Betreuungskosten von der Steuer sind:
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
- Das Kind ist jünger als 14 Jahre.
- Für das Kind bekommen Sie Kindergeld oder einen Kinder-Freibetrag.
Betreuungskosten bei Kindern mit Behinderung
Bei einem Kind mit Behinderung können Sie die Betreuungs-Kosten auch nach dem 14. Lebensjahr absetzen, wenn
- die Behinderung des Kindes vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und
- sich das Kind nicht selbst versorgen kann.
Weitere Informationen
- Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie lesen Sie weitere Informationen zu den Kinder-Betreuungskosten.