Elternzeit
Berufstätige Eltern können nach der Geburt eines Kindes Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit versorgen sie ihr Kind und arbeiten nicht oder in Teilzeit. Per Gesetz haben sie das Recht, danach auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Insgesamt können Vater und Mutter drei Jahre Elternzeit nehmen.
Elternzeit - was ist das?
Berufstätige Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes drei Jahre lang Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit bedeutet, dass Mutter und Vater nicht im Job arbeiten und sich um ihr Kind kümmern. Elternzeit können Mutter und Vater gleichzeitig nehmen. Während dieser Zeit bleibt der Arbeitsplatz des Vaters und der Mutter bestehen. Sie dürfen nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz für eine Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Mutter und den Vater wieder wie zuvor beschäftigen.
Regeln für Geburten ab dem 1. Juli 2015
- Spätestens sieben Wochen bevor Eltern Elternzeit nehmen wollen, müssen sie dies schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
- Bei dieser Anmeldung müssen sich Vater und Mutter für die kommenden zwei Jahre festlegen. Sie müssen also sagen, dass sie zum Beispiel 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder arbeiten wollen.
- Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes legen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
- Wenn Eltern Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen, müssen sie das mindestens 13 Wochen vorher anmelden.
- Während der Elternzeit kann man bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Regeln für Geburten vor dem 1. Juli 2015
- Eltern, deren Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren ist, fallen unter die alte Regelung: Sie können nur 12 Monate der Elternzeit auf später verschieben. Genauer: Sie können diese 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes als Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber muss jedoch vorher zustimmen.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums.
- Ein Info-Heft zur Elternzeit hat das Bundesfamilien-Ministerium geschrieben. Sie können das Heft herunterladen oder bestellen.
zuletzt aktualisiert: 05.02.2018