Elternzeit
Berufstätige Eltern können nach der Geburt eines Kindes Elternzeit nehmen. Während der Elternzeit versorgen sie ihr Kind und arbeiten nicht oder in Teilzeit. Per Gesetz haben sie das Recht, danach auf ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Insgesamt können Vater und Mutter jeweils drei Jahre Elternzeit nehmen.
Elternzeit - was ist das?
Berufstätige Eltern haben nach der Geburt ihres Kindes drei Jahre lang Anspruch auf Elternzeit. Elternzeit bedeutet, dass Mutter und Vater nicht im Job arbeiten und sich um ihr Kind kümmern. Elternzeit können Mutter und Vater gleichzeitig nehmen. Während dieser Zeit bleibt ihr Arbeitsplatz bestehen. Sie dürfen nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz für eine Elternzeit beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit. Nach der Elternzeit muss der Arbeitgeber die Mutter und den Vater wieder wie zuvor beschäftigen. Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, also auch für Teilzeitjobs, „Mini-Jobs“ und befristete Arbeitsverträge. Elternzeit ist auch möglich, wenn Sie eine Ausbildung oder Umschulung machen, oder wenn Sie studieren.
Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen. Wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten, bekommen Sie keinen Lohn. Sie können aber während dieser Zeit Elterngeld beantragen.
Regeln für Geburten ab dem 1. Juli 2015
- Spätestens sieben Wochen bevor Eltern Elternzeit nehmen wollen, müssen sie dies schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
- Bei dieser Anmeldung müssen sich Vater und Mutter für die kommenden zwei Jahre festlegen. Sie müssen also sagen, dass sie zum Beispiel 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder arbeiten wollen.
- Sie können die ganzen drei Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich.
- Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes legen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
- Wenn Eltern Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen, müssen sie das mindestens 13 Wochen vorher anmelden.
- Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten.
- Wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.
Tipp: Anmeldung
Sie müssen die Elternzeit schriftlich und mit eigener Unterschrift bei ihrem Arbeitgeber anmelden. Die Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich. Geben Sie in der Anmeldung genau an, wann Sie in Elternzeit gehen möchten und wann die Elternzeit enden soll. Wenn möglich, mit genauem Datum. Lassen Sie sich Ihre Anmeldung vom Arbeitgeber bestätigen. Dazu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet.
Regeln für Geburten vor dem 1. Juli 2015
- Eltern, deren Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren ist, fallen unter die alte Regelung: Sie können nur 12 Monate der Elternzeit auf später verschieben. Genauer: Sie können diese 12 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes als Elternzeit nehmen. Der Arbeitgeber muss jedoch vorher zustimmen.
Weitere Informationen
- Weitere Informationen zur Elternzeit finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie.
- Eine Liste mit Fragen und Antworten zur Elternzeit vom Bundesministerium für Familie.
- Das Bundesministerium für Familie hat ein Info-Heft zur Elternzeit geschrieben. Sie können das Heft herunterladen oder bestellen.