Hände von zwei Personen, die ein Dokument ausfüllen.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei Demenz-Erkrankung. Die Betreuungsverfügung sollten Sie deshalb schreiben, wenn Sie es noch können. In der Betreuungsverfügung stehen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur Betreuungsverfügung.

Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie nach einem Unfall oder einem Schlaganfall ins Koma fallen. Dann müssen vielleicht trotzdem wichtige Entscheidungen getroffen werden. Zum Beispiel, ob Sie operiert werden oder nicht. Oder ob Sie in ein Pflegeheim kommen sollen. Wenn Sie diese Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, muss das eine andere Person für Sie tun. Es kommt dann vor, dass das Betreuungsgericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in bestellt. Der Betreuer oder die Betreuerin entscheidet dann für Sie.

Mehr Infos: Rechtliche Betreuung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Familienratgeber-Artikel Rechtliche Betreuung.

Wenn Sie eine Betreuungsverfügung geschrieben haben, muss das Gericht Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigen. In der Betreuungsverfügung steht, was passieren soll, wenn Sie nicht selbst entscheiden können. Zum Beispiel legen Sie fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll. Die Betreuungsverfügung ist also eine Art Absicherung, falls Sie einmal eine Betreuung brauchen.

Was regelt eine Betreuungsverfügung?

In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, von wem Sie betreut werden möchten. Oder von wem Sie auf keinen Fall betreut werden möchten.
Und Sie können festlegen, wie Sie betreut werden möchten. Zum Beispiel:

  • Wo und wie Sie wohnen wollen.
  • Ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe nicht wollen. Zum Beispiel das Legen einer Magensonde.
  • Sie können in die Betreuungsverfügung schreiben, dass Ihre Verwandten zu Weihnachten Geschenke bekommen sollen. Ihr*e Betreuer*in kauft die Geschenke dann von Ihrem Geld.

Mehr Infos: Vorsorgevollmacht

Weitere Informationen dazu finden Sie im Familienratgeber-Artikel Vorsorgevollmacht.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich aufschreiben. Ihr*e Betreuer*in muss sich, wenn möglich, daran halten. Das Betreuungsgericht kontrolliert die Betreuungsverfügung und die Betreuerin oder den Betreuer. Haben Sie zum Beispiel in die Betreuungsverfügung geschrieben, dass Ihre Nachbarin auf keinen Fall Betreuerin für Sie werden soll, muss das Gericht diesen Wunsch beachten.

Sie können eine Betreuungsverfügung auch dann noch aufschreiben, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Was das bedeutet, lesen Sie im nächsten Absatz. Dies ist der große Vorteil gegenüber der Vorsorgevollmacht. Bei der Vorsorgevollmacht ist dies nicht mehr möglich.

Muss ich zum Verfassen einer Betreuungsverfügung geschäftsfähig sein?

Nein. Sie können selbst dann noch eine Betreuungsverfügung verfassen, wenn Sie nur noch teilweise geschäftsfähig sind oder geschäftsunfähig. Sicherer ist es aber, die Betreuungsverfügung zu verfassen, wenn Sie noch voll geschäftsfähig sind. So können Sie Probleme von Anfang an vermeiden. Probleme können auftreten, wenn Verwandte oder Freunde mit Entscheidungen aus der Betreuungsverfügung nicht einverstanden sind. Sie versuchen dann möglicherweise vor Gericht zu erreichen, dass die Betreuungsverfügung ungültig ist.

Begriffserklärung: Voll geschäftsfähig

Voll geschäftsfähig ist normalerweise jeder Mensch ab 18 Jahre. Das heißt, man kann ab 18 Rechtsgeschäfte eingehen. Rechtsgeschäfte sind zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge oder das Eröffnen eines Bankkontos. Unterschreibt man zum Beispiel einen Mietvertrag, dann ist dieser Mietvertrag gültig. Man muss sich an die Regeln halten, die im Vertrag stehen. Zum Beispiel an eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Hält man sich nicht an den Vertrag, kann man vor Gericht verklagt werden.

Durch eine psychische Erkrankung oder einen Unfall kann es passieren, dass eine Person ihre Geschäftsfähigkeit verliert. Zum Beispiel: Wenn die Person nicht weiß, ob ein Vertrag oder eine andere Entscheidung gut für sie ist oder nicht. Wenn das Betreuungsgericht davon erfährt, spricht es mit der Person. Das Gericht prüft, ob diese Person Hilfe bei bestimmten Entscheidungen braucht. Wenn ja, bestimmt das Gericht eine*n rechtliche*n Betreuer*in. Betreuer*innen helfen der Person dann bei rechtlichen Entscheidungen.

Muss die Betreuungsverfügung eine bestimmte Form haben?

Nein. Sie können einfach ein Blatt Papier nehmen und darauf Ihre Wünsche für eine mögliche Betreuung schreiben. Auf jeden Fall sollten Unterschrift, Ort und Datum auf der Betreuungsverfügung stehen. Es ist sinnvoll, dass Sie nach ein bis zwei Jahre nochmals mit dem aktuellen Datum unterschreiben.

Es gibt aber auch Muster-Vorlagen für eine Betreuungsverfügung. Zum Beispiel die Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Wo sollte ich die Verfügung aufbewahren?

Logo des Zentralen Vorsorgeregisters

Die Betreuungsverfügung sollten Sie an einen Ort legen, an dem man sie leicht findet. Zum Beispiel in eine Schublade im Schreibtisch. Am besten Sie sagen einer Person, der Sie vertrauen, wo die Betreuungsverfügung liegt. Sie können auch eine Notiz in Ihrem Geldbeutel hinterlegen, wo Sie die Betreuungsverfügung hingelegt haben. Denn nur wenn das Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung kennt, kann das Gericht entsprechend entscheiden.
 
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie sich beim zentralen Vorsorgeregister der Bundes-Notar-Kammer registrieren. Dort hinterlassen Sie eine Nachricht, dass Sie eine Betreuungsverfügung geschrieben haben. Sie können dort auch angeben, wo Ihre Betreuungsverfügung liegt. Das Betreuungsgericht prüft beim Vorsorgeregister, ob Sie eine Nachricht zu Ihrer Betreuungsverfügung hinterlegt haben. Die Registrierung beim Vorsorgeregister kostet eine kleine Gebühr.

Wann kann die in der Betreuungsverfügung genannte Person mit der Betreuung beginnen?

Erst nach der Entscheidung des Betreuungsgerichts. Denn nur das Betreuungsgericht bestimmt, wer Betreuer*in werden soll. Das Betreuungsgericht muss dabei Ihren Wunsch berücksichtigen.

Weitere Informationen lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Rechtliche Betreuung.

Kann ich eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht ausstellen?

Ja, die Betreuungsverfügung können Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht ausstellen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn die Vorsorgevollmacht unwirksam ist. Die Vorsorgevollmacht kann unwirksam werden, wenn Sie bei der Unterzeichnung nicht voll geschäftsfähig waren.

Vor- und Nachteile der Betreuungsverfügung

Vorteile: 

  • Das Betreuungsgericht und der Betreuer oder die Betreuerin müssen versuchen, die Wünsche aus der Betreuungsverfügung zu erfüllen.
  • Sie können all Ihre Wünsche festhalten, die vom Gericht und Ihrem oder Ihrer Betreuer*in beachtet werden müssen.
  • Sollten Sie eine rechtliche Betreuung bekommen, kontrolliert das Gericht den oder die Betreuer*in und die Erfüllung Ihrer Wünsche aus der Betreuungsverfügung.
  • Selbst wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind, können Sie eine gültige Betreuungsverfügung ausstellen.

Nachteile:

  • Das Gericht muss sich nicht an die Betreuungsverfügung halten. Sie ist eine Art Empfehlung. Das Gericht versucht aber, sich an die Wünsche aus der Verfügung zu halten.
  • Waren Sie bei Ausstellung der Betreuungsverfügung nicht voll geschäftsfähig, kann es Streit geben. Besser ist es also, Sie schreiben die Betreuungsverfügung, wenn Sie noch geschäftsfähig sind.

Zuletzt aktualisiert am 09. Januar 2024

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