Eine blinde Anwältin in einem Gerichtssaal.

Beratung und Vertretung bei Widerspruch und Klage

Ist der Bescheid vom Amt wirklich in Ordnung? Welche Rechte habe ich gegenüber der Rentenversicherung? Warum habe ich nicht die Leistung von der Krankenkasse bekommen, die ich beantragt habe? Die meisten Menschen wissen keine Antwort auf diese Fragen.
Beratungsstellen schon. Einige Beratungsstellen sind kostenlos oder kosten nur wenig Geld. Und auch Anwält*innen können Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen. Lesen Sie in diesem Artikel, welche Arten der Beratung oder sogar Vertretung bei Widerspruch und Klage es gibt. Und welche kostenlosen Beratungsstellen es gibt. Wir sagen Ihnen auch, wie viel die kostenpflichtigen Beratungen oder Vertretungen ungefähr kosten.

Kostenlose Beratung bei Vereinen, Verbänden und EUTBs

Viele Selbsthilfe-Vereine, Wohlfahrtsverbände und EUTBs bieten kostenlose Beratungen an. Die Berater*innen haben meistens viel Erfahrung und können Ihnen erste gute Tipps geben. Diese Beratungsstellen haben zwar meistens keine eigene Rechtsberatung. Aber danach können Sie besser entscheiden, was Sie als nächstes machen wollen.

Art der Beratung:

Allgemeine Beratung, Antragstellung, keine Vertretung bei Widerspruch oder vor Gericht

Beratung durch:

Expert*innen mit und ohne Behinderung

Wann besonders hilfreich?

Am besten schon vor der Antragstellung. Sie können aber auch dann erst zur Beratung gehen, wenn Sie zum Beispiel eine Ablehnung für einen Antrag auf Leistung bekommen haben. Oder wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, weil Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben. Die Expert*innen der Beratungsstellen helfen Ihnen zu entscheiden, was Sie jetzt tun können. Zum Beispiel, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Und ob Sie eine Klage gewinnen könnten. Ob Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen sollten. Oder ob vielleicht Unterlagen bei Ihrem Antrag gefehlt haben.

Kostenlose Rechtsberatung durch Beratungshilfe - Wie geht das?

Sie können sich kostenlos von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen, wenn Sie sehr wenig Geld haben: Mit der sogenannten Beratungshilfe. Die Beratungshilfe können nur Menschen bekommen, wenn sie diese drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Wenn Sie sehr wenig Einkommen und Vermögen haben. Das sind zum Beispiel Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz bekommen.
  2. Wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben. Beratungshilfe bekommen Sie nur für eine sogenannte „außergerichtliche Rechtsberatung“. Das heißt: Sie können Beratungshilfe nur vor einer Klage bekommen. Wenn Sie schon Klage eingereicht haben, können Sie keine Beratungshilfe mehr bekommen.
  3. Wenn Sie kein Recht auf eine andere günstige Rechtshilfe haben. Eine „günstige Rechtshilfe“ kann zum Beispiel Rechtsberatung von einem Wohlfahrtsverband oder Verein sein, bei dem Sie Mitglied sind. Oder wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die eine Rechtsberatung bezahlt. Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung lesen Sie im Artikel Sozialrechtsklage im Abschnitt „Kann eine Rechtsschutzversicherung helfen?“

Tipp

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe eindeutig erfüllen, können Sie den Beratungsschein sofort bei Gericht bekommen. Und so läuft es dann ab:

  1. Sie gehen persönlich zum Amtsgericht.
  2. Sie haben den ausgefüllten Antrag auf Beratungshilfe dabei.
  3. Sie haben Belege dabei, wie zum Beispiel einen Bürgergeld-Bescheid.
  4. Das Gericht stellt Ihnen sofort den Beratungsschein aus.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben sie das Recht auf Beratungshilfe. Dann können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dafür brauchen Sie dem Gericht meistens nur den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Also zum Beispiel den Bürgergeld-Bescheid. Ansonsten prüft das Gericht, ob Sie wirklich nur sehr wenig Geld und Vermögen haben. Manchmal müssen Sie dem Anwalt oder der Anwältin auch einen kleinen Beitrag zahlen. Das sind aber höchstens 15 Euro.

Genehmigt das Gericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe, dann bekommen Sie einen Beratungsschein.

Mit dem Beratungsschein können Sie die Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin bekommen. Sie können den Anwalt oder die Anwältin aussuchen. Der Anwalt oder die Anwältin muss in einer Kanzlei angestellt sein oder eine eigene Kanzlei haben. Wenn Sie schon vorher einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt haben, kann auch er oder sie den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen.

Die Beratungshilfe deckt nur die Kosten für eine außergerichtliche Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin ab. Oder auch um einen Anwalt oder eine Anwältin mit einem Widerspruch zu beauftragen. Wenn Sie klagen wollen, entstehen weitere Kosten. Zum Beispiel für einen Anwalt oder eine Anwältin, der oder die sie vor Gericht vertritt. In so einem Fall können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Näheres dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Prozesskostenhilfe.

Auf der Internetseite "Justizportal des Bundes und der Länder" können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen und herunterladen.

Art der Beratung

Rechtsberatung, Beratung bei einem Widerspruch

Beratung durch:

Anwälte oder Anwältinnen mit Schwerpunkt Sozialrecht

Wann besonders hilfreich?

Wenn Sie noch keine Klage eingereicht haben und nur wenig Geld oder Vermögen haben. Durch die Beratungshilfe soll es für Menschen mit nur wenig Geld einfacher sein, Ihr Recht zu bekommen. Die EUTBs, Verbände und Vereine der Behindertenhilfe können Sie oft dabei unterstützen, die Beratungshilfe zu beantragen.

Beratung bei Sozialverbänden

Zwei Frauen unterhalten sich.

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) und der BDH Bundesverband Rehabilitation bieten auch Rechtsberatungen von Jurist*innen und Anwält*innen an. Die Beratung ist nur für Mitglieder. Beim BDH Bundesverband Rehabilitation gibt es eine kostenlose Beratung am Anfang auch für Nichtmitglieder. Die Mitgliedsbeiträge der drei Sozialverbände liegen bei 6 bis 12 Euro pro Monat.

Wenn Sie Mitglied sind, können die Jurist*innen oder Anwält*innen der Verbände für Sie Anträge stellen. Sie können zum Beispiel Widerspruch einlegen. Und sie können Sie auch vor Gericht vertreten. Beides kostet aber extra. Je nach Fall und Verband müssen Sie für die Vertretung im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zusammen etwa zwischen 40 und 150 Euro bezahlen. Das ist sehr viel günstiger, als wenn Sie selbst einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen und bezahlen müssen.

Art der Beratung:

allgemeine Beratung, Antragstellung, Widerspruch, Vertretung vor Gericht

Beratung durch:

Anwälte oder Anwältinnen mit Schwerpunkt Sozialrecht

Wann besonders hilfreich?

Am besten schon vor der Antragstellung. Die Sozialverbände können Ihnen dann Tipps geben, wie Sie am besten den Antrag schreiben können. Auch wenn Sie sich entschieden haben, Widerspruch einzulegen: Beim Widerspruch können Sie hier gute Unterstützung bekommen. Die Sozialverbände bieten auch an, den Widerspruch für Sie einzulegen. Auch wenn Sie Klage einreichen wollen, bieten die Sozialverbände Hilfe an. Wenn Sie wollen, vertritt der Sozialverband Sie auch vor Gericht.

Links zu den Internetseiten der Sozialverbände:

Beratung bei den Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten Rechtsberatung nur zu bestimmten Themen an. Zum Beispiel zum Thema Krankenkassen, Pflegeversicherung und zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Beratung bei Rechtsschutzversicherungen heißt: Beratung bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung. Es kommt auch darauf an, wo Sie wohnen. Nicht jede Verbraucherzentrale bietet Beratung zu allen Themen an.

Die Beratung kostet je nach Thema etwa 20 bis 50 Euro und dauert meist 20 bis 30 Minuten. Die Hilfe beim Widerspruch kostet etwa 50 Euro. Eine Beratung von 30 Minuten zur Auswahl einer Rechtsschutzversicherung kostet in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel 45 Euro. Telefonische Beratung kostet 1,86 Euro pro Minute. Beratung und Widerspruch zur Pflegeversicherung kosten etwa 170 Euro.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentralen finden Sie eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Art der Beratung:

Beratung zu bestimmten Themen: Krankenkasse, Pflegeversicherung und Auswahl einer Rechtschutzversicherung. Hilfe beim Widerspruch, keine Vertretung vor Gericht, keine Prüfung von Gutachten

Beratung durch:

Geschulte Berater*innen oder Anwält*innen mit Schwerpunkt Sozial- oder Medizinrecht

Wann besonders hilfreich?

Am Anfang. Wenn Ihre Krankenkasse Leistungen nicht genehmigen will. Dann können die Expert*innen der Verbraucherzentrale mit Ihnen besprechen, was Sie als nächstes tun sollen. Sie können Ihnen sagen, ob sich ein Widerspruch und eine Klage lohnen. Und sie können Sie bei einem Widerspruch vertreten.

Kostenpflichtige Beratung bei Anwält*innen für Sozialrecht

Ein Bücherregal mit Fachbüchern zu Recht und Gesetz.

Die Beratung oder Vertretung durch Anwält*innen kostet Geld. Durch das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) sind die Kosten dafür festgelegt. Im Sozialgerichtsverfahren können unterschiedliche Gebühren anfallen. Wir geben Ihnen einen Überblick:

Anwaltsgebühren für Beratung ohne Klage:

  • Für eine Erstberatung dürfen Anwält*innen bis zu 190 Euro berechnen. Dabei erfahren Sie oft schon, ob Sie mit einer Klage wahrscheinlich Erfolg haben werden oder nicht.
  • Für die Hilfe beim Widerspruch können Anwält*innen eine „Geschäftsgebühr“ verlangen. Sie liegt zwischen 50 Euro und 640 Euro. Die genauen Kosten richten sich vor allem danach, wie hoch der Aufwand für die Anwält*innen ist. Die Anwält*innen richten sich aber auch nach Ihrem Einkommen und Vermögen. Wenn Anwält*innen mehr als 300 Euro verlangen, müssen sie Gründe dafür nennen. Sie müssen nachweisen, dass ihre Arbeit besonders schwierig oder aufwändig war. Zum Beispiel, wenn sie besonders viele Briefe schreiben mussten. Oder wenn sie besonders viele Telefongespräche führen mussten.
  • In manchen Fällen verlangen Anwält*innen auch eine „Einigungsgebühr“. Nämlich dann, wenn sie geholfen haben, dass Sie und die Gegenpartei sich außergerichtlich einigen. Das heißt: Sie einigen sich, bevor es zur Klage kommt. Die Einigungsgebühr beträgt zwischen 50 Euro und 550 Euro.


Anwaltsgebühren für die Klage:

  • Für ihre Hilfe bei der Klage erheben Anwält*innen eine Verfahrensgebühr. Zum Beispiel dafür, dass sie Akten prüfen, Briefe schreiben, sich Notizen machen und eine Klage verfassen. Die Verfahrensgebühr beträgt zwischen 50 Euro und 550 Euro. Meistens berechnen Anwält*innen die Mittelgebühr von 300 Euro. Die Höhe der Verfahrensgebühr hängt auch davon ab, ob der Anwalt oder die Anwältin schon im Widerspruchsverfahren für Sie tätig war. Wenn ja, wird es für Sie günstiger. Denn dann brauchen Sie rückwirkend nur die Hälfte der Geschäftsgebühr zu bezahlen.
  • Die Terminsgebühr berechnen Anwält*innen für Termine, die sie in Ihrem Auftrag wahrnehmen. Zum Beispiel für Termine vor Gericht, Gespräche mit Anwält*innen, für einen Erörterungstermin vor Gericht und für die Verhandlung. Die Terminsgebühr beträgt zwischen 50 Euro und 510 Euro. Meistens berechnen Anwält*innen die Mittelgebühr von 280 Euro.
  • Manchmal einigen sich beide Seiten schon während des Gerichtsverfahrens. Es kommt zu einem sogenannten „Vergleich“ und das Gerichtsverfahren muss nicht weiterlaufen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin kann dann eine Einigungsgebühr verlangen. Die Höhe der Einigungsgebühr entspricht der Verfahrensgebühr, die der Anwalt oder die Anwältin berechnet hat. Das heißt, hat der Anwalt oder die Anwältin 300 Euro Verfahrensgebühr verlangt: Dann verlangt er oder sie auch 300 Euro Einigungsgebühr.
  • Bei jeder Gebühr kommen noch 19 Prozent Umsatzsteuer und eine Pauschale von 20 Euro für Porto und Fahrtkosten hinzu – auch das müssen Sie bezahlen.

Wenn Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beim Widerspruch und beim Klageverfahren für Sie gearbeitet hat, liegen die gesamten Gebühren meistens zwischen 500 und 800 Euro. Bei einer Berufung kommen noch mal neue Kosten auf Sie zu.

Es kann sich trotzdem lohnen, diese Kosten zu zahlen und einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten. Denn Anwält*innen für Sozialrecht sind Profis: Sie können Ihnen vielleicht schon im ersten Beratungsgespräch sagen, ob Sie die Klage gewinnen können. Außerdem gilt: Gewinnen Sie die Klage, bekommen Sie Ihre Anwaltskosten zurückerstattet. Dann muss die Gegenseite Ihre Anwaltskosten und die Pauschale für das Porto an Sie zurückzahlen. Es gibt jedoch eine Voraussetzung dafür: Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin muss nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) mit Ihnen abrechnen.

Es gibt nämlich auch noch die Möglichkeit, dass Anwält*innen das Honorar mit Ihnen frei vereinbaren. In diesem Fall kann das Honorar niedriger sein als die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Das kommt aber selten vor. Meistens ist das Honorar dann viel höher. Zum Beispiel doppelt so hoch.
Angenommen Sie haben mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin ein höheres Honorar vereinbart als die gesetzlichen Anwaltsgebühren vorschreiben. Und Sie gewinnen das Verfahren. Dann gilt: Die Gegenpartei muss nur die Kosten in Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren übernehmen. Den Rest müssen Sie selber zahlen.

Wenn Sie Prozesskostenhilfe bekommen, übernimmt die Prozesskostenhilfe die gesetzlichen Gebühren für Ihren Anwalt.

Art der Beratung:

Rechtsberatung bei Widerspruch und Klage, Vertretung vor Gericht

Beratung durch:

Anwalt oder Anwältin mit Schwerpunkt Sozialrecht

Wann besonders hilfreich?

Wenn Sie Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen wollen. Zum Beispiel wenn die Versicherung Ihnen eine Leistung nicht genehmigt hat. Oder wenn Ihnen die Versicherung eine andere Leistung bewilligt hat als Sie eigentlich brauchen. Anwält*innen mit Schwerpunkt Sozialrecht können Sie bei Ihrer Klage vor Gericht vertreten. Sie haben darin meistens viel Erfahrung.

Wo finde ich gute Anwält*innen und Rechtsberatungsstellen für Sozialrecht?

Einige Behindertenverbände und -vereine haben eigene, sehr erfahrene Rechtsberater*innen. Sie helfen ihren Mitgliedern im Klageverfahren auch vor Gericht. Andere Verbände und Vereine empfehlen Anwält*innen für Sozialrecht, mit denen ihre Mitglieder gute Erfahrungen gemacht haben:

  • Die Lebenshilfe empfiehlt Anwält*innen für Sozialrecht in Ihrer Nähe.

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2024

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