Pflegegrad beantragen
Wer einen Pflegegrad hat, bekommt Leistungen von der Pflegeversicherung. Einen Pflegegrad können in Deutschland Menschen bekommen, die pflegebedürftig sind. Den Pflegegrad müssen Sie beantragen. Das machen Sie, indem Sie sich bei Ihrer Pflege- und Krankenkasse melden. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Welchen Pflegegrad Sie bekommen, hängt davon ab, wie viel Pflege und Unterstützung Sie brauchen.
- Welche Pflegegrade gibt es?
- Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
- Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?
- Wie funktioniert die Begutachtung?
- Reha vor Pflege
Welche Pflegegrade gibt es?
Im deutschen Gesundheits-System gibt es fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad gibt an, wie pflegebedürftig eine Person ist und wie viel Unterstützung sie braucht.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist dort, wo auch Ihre Krankenkasse ist. Den Antrag können Sie per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail stellen. Wichtig ist der Satz: „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“. Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Dann bekommen Sie auch früher die Leistungen.
Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ein Antrags-Formular zu. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchen, bekommen Sie diese bei der Pflegekasse. Auch die Pflegestützpunkte und Pflege-Beratungsstellen können Ihnen helfen.
Außerdem beauftragt die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die Gutachter melden sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Der oder die Gutachter*in kommt dann zu Ihnen nach Hause und schaut sich an, wie viel Hilfe Sie brauchen. Wenn Sie einen Pflegegrad für Ihr pflegebedürftiges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen beantragen wollen, funktioniert es genauso.
Sagen Sie Ihrer Pflegekasse, dass Ihnen der Bescheid und das Gutachten zugesendet werden soll. Denn im Gutachten können Sie prüfen, warum ein bestimmter Pflegegrad vergeben wurde. Wenn Sie mit dem Gutachten und dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse schickt den Bescheid und das Gutachten per Post.
Von der Verbraucherzentrale gibt es einen Musterbrief: Einen Pflegegrad beantragen.
Sie können den Musterbrief kostenlos herunterladen oder ausdrucken.
Wie kann ich mich auf das Gutachten vorbereiten?
Am besten ist es, wenn Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten. Schreiben Sie zwei Wochen lang alles auf, was mit der Pflege zu tun hat. Zum Beispiel morgens 7:00 bis 7:30 Uhr: waschen. Sie sollten auch alles aufschreiben, was für Sie besonders schwierig ist. Pflegen Sie zum Beispiel eine stark übergewichtige Person, dann ist es sehr schwer, diese aus dem Bett zu heben.
Sie können dazu auch das kostenlose Pflegetagebuch des Familienratgebers nutzen. Das Pflegetagebuch ist für pflegende Eltern geschrieben. Sie können es aber auch für sich selbst oder Angehörige nutzen:
Pflegetagebuch herunterladen und ausdrucken
Tipp: Füllen Sie Ihr Pflegetagebuch aus und lassen Sie es von einer Beratungsstelle prüfen
Die Pflegesprache ist manchmal kompliziert. Deswegen kann es sehr hilfreich sein, wenn Sie das ausgefüllte Tagebuch mit Experten besprechen. Zum Beispiel mit den Mitarbeiter*innen einer Beratungsstelle oder eines Selbsthilfevereins. Diese Expert*innen können Ihnen noch einmal wichtige Tipps und Infos geben. Die Erfahrung zeigt: Manchmal ist es eine ungünstige Formulierung. Oder Sie haben die Zeit für den Verbandswechsel zu kurz angegeben. Dann fehlen nur ein paar Minuten und schon kann es sein, dass Sie einen zu niedrigen Pflegegrad bekommen.
Sie können in der Familienratgeber-Suche nach Beratungsstellen für Pflege in Ihrer Nähe suchen:
Zur Familienratgeber-Suche
Wie funktioniert die Begutachtung?
Die Gutachter prüfen, wie viel eine Person selbst machen kann und wie viel Unterstützung sie braucht. Die Gutachter bewerten die Pflegebedürftigkeit in einzelnen Bereichen. Diese Bereiche nennt man Module. Jedes Modul hat eine eigene Gewichtung. Das bedeutet, dass manche Module wichtiger für das Gutachten sind als andere. Zum Beispiel ist die „Selbstversorgung“ besonders wichtig: Dieses Modul macht 40 Prozent in der Gesamtbewertung aus.
Das 2. und 3. Modul prüfen die Gutachter einzeln. Für das Ergebnis des Gutachtens ist aber nur das Modul mit der höheren Punktzahl wichtig. Also entweder das 2. oder das 3. Modul.
In diesen sechs Modulen prüfen die Gutachter die Selbstständigkeit:
Modul | Bedeutung. In diesem Modul prüft der Gutachter, | Gewichtung |
---|---|---|
1. Mobilität | Ob man selbstständig in der Wohnung gehen kann, ob man Treppen steigen kann, ob man im Bett gedreht werden muss. | 10 Prozent |
2. geistige und kommunikative Fähigkeiten | Ob man andere Menschen erkennt, ob man seine Wünsche und Bedürfnisse mitteilen kann, ob man selbst Entscheidungen treffen kann. | 15 Prozent |
3. Verhalten und psychische Probleme | Ob man aggressiv ist gegen sich selbst oder gegen andere, ob man unruhig ist und Ängste hat, ob man depressiv und antriebslos ist. | 15 Prozent |
4. Selbstversorgung | Ob man sich selbst waschen und anziehen kann, ob man selbst kochen und essen kann, ob man selbst zur Toilette gehen kann. | 40 Prozent |
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | Ob man allein zum Arzt gehen kann, ob man selbstständig Medikamente einnehmen oder Spritzen setzen kann, ob man allein einen Verband wechseln kann. | 20 Prozent |
6. soziale Kontakte | Ob man sich mit anderen Menschen treffen und mit ihnen sprechen kann, ob man seinen Tagesablauf selbst planen kann, ob man sich beschäftigen kann. | 15 Prozent |
Reha vor Pflege
Die Gutachter prüfen auch, ob eine Reha der pflegebedürftigen Person helfen könnte. Zum Beispiel, ob eine Reha die Pflegebedürftigkeit verringern oder beseitigen kann. Wenn das der Fall ist, hat die oder der Pflegebedürftige Anspruch auf eine Reha.
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema „Pflegegrad“ im Online-Ratgeber Pflege vom Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegetagebuch des Familienratgebers - mit weiteren Tipps und Hinweisen
- Informationen zur Pflegebegutachtung auf der Internetseite des Medizinischen Dienstes. Dort gibt es auch Informationen in vielen verschiedenen Sprachen, zum Beispiel in Englisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Polnisch, Arabisch.
Außerdem können Sie auf der Internetseite einen kurzen Erklär-Film zur Pflegebegutachtung ansehen.
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