Gleichstellung
Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Dadurch bekommt man besondere Rechte. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit.
Die Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten. Der Antrag wird genehmigt, wenn:
- Sie wegen einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen können oder
- Ihr Arbeitsplatz durch die Behinderung in Gefahr ist.
Das Bundessozial-Gericht (BSG) hat entschieden: Wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist, können Sie die Gleichstellung beantragen. Wer zum Beispiel oft krankgeschrieben ist, dem droht die Kündigung des Arbeitsplatzes. (Urteil des BSG vom 06.08.2014, Aktenzeichen: B 11 AL 16/13 R).
Rechte und Ansprüche
Durch die Gleichstellung bekommen Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 die gleichen Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Außerdem können Sie nicht so leicht gekündigt werden.
Im Unterschied zu Menschen mit Schwerbehinderung bekommen gleichgestellte Beschäftigte aber keinen Schwerbehinderten-Ausweis und haben keinen Anspruch auf:
- Zusatz-Urlaub
- kostenlose Beförderung im öffentlichen Personenverkehr oder
- die vorgezogene Altersrente.
Vorteile für Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann durch die Gleichstellung des Arbeitnehmers finanzielle Leistungen bekommen. Diese Geld-Leistungen heißen „Leistungen zur Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen“ und die „Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben". Außerdem kann der Arbeitgeber auf diese Weise seiner Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung nachkommen. Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Integrationsämter.
Antrag auf Gleichstellung
Den Antrag für Gleichstellung können Sie direkt bei Ihrer Agentur für Arbeit stellen. Das geht mündlich, telefonisch oder schriftlich. Sie bekommen dann ein Formular zum Ausfüllen. Die Gleichstellung wird bei Genehmigung des Antrages mit dem Tag wirksam, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht.
Sie können bei der Agentur für Arbeit anrufen und Fragen zur Gleichstellung stellen. Die Nummer lautet: 0800 455 55 00 (kostenlos).
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich auch bei der Schwerbehinderten-Vertretung im Betrieb melden. Jeder Betrieb mit mehr als fünf Mitarbeitern mit Schwerbehinderung muss eine Schwerbehinderten-Vertretung haben.
Weitere Informationen
- Bundesagentur für Arbeit: Thema Gleichstellung
- Internetseite der Integrationsämter: Voraussetzungen für eine Gleichstellung
zuletzt aktualisiert: 25.09.2018