Zwei Frauen schauen auf einen Computer-Bildschirm, eine Frau im Rollstuhl zeigt auf etwas am Bildschirm.

Arbeiten mit Behinderung

Behörden, Ämter und Beratungsstellen

Für Menschen mit Behinderung ist es oft nicht einfach, einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Behörden, Ämter und Beratungsstellen helfen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. So können mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit finden. Als erstes hilft oft die Agentur für Arbeit. Doch auch das Integrationsamt oder der Integrationsfachdienst können helfen und unterstützen.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit unterstützt und berät bei der Arbeitssuche. Sie sucht zum Beispiel nach Weiterbildungen und Stellenangeboten. Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit finden Sie Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung und Arbeit".

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Eine Frau geht auf den Eingang der Agentur für Arbeit zu.

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ist ein Teil der Agentur für Arbeit. Dort gibt es ein Team, das Akademiker*innen mit Schwerbehinderung bei der Jobsuche hilft. Die ZAV bietet Beratung, Stellenangebote und Bewerbungstipps.

Die ZAV verschickt alle zwei Wochen per E-Mail Stellenangebote, die für Akademiker*innen mit Schwerbehinderung besonders geeignet sind. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an folgende Adresse: zav.sbakademiker-stellen@arbeitsagentur.de. Und schreiben Sie, dass Sie die Stellenanzeigen für Akademiker*innen mit Schwerbehinderung erhalten wollen.

Kontakt zur ZAV:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker
Telefonnummer: 0228 – 50 20 82 876
zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de

Zur Internetseite der ZAV

Integrationsfachdienst

Eine Frau telefoniert und schaut auf den Computerbildschirm.

Integrationsfachdienste unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Arbeitssuche. Sie helfen zum Beispiel bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder sie prüfen Bewerbungsunterlagen. Sie helfen auch am Arbeitsplatz, zum Beispiel wenn man gerade einen neuen Job angefangen hat und Unterstützung braucht. Außerdem beraten und unterstützen Integrationsfachdienste, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt.

Sie beraten auch Arbeitgeber*innen zum Thema „Arbeitnehmer*innen mit Behinderung“. Sie unterstützen auch die Arbeitsagentur, Rehabilitationsträger und Integrationsämter.

Integrationsfachdienste helfen auch Menschen, die nicht mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten wollen. Sie helfen dann einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Sie helfen und beraten auch zum "Budget für Arbeit".

Zur Suche nach einem Integrationsfachdienst vor Ort

Integrationsamt beziehungsweise Inklusionsamt

Das Integrationsamt ist eine staatliche Behörde. In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland heißt diese Behörde Inklusionsamt. Diese Aufgaben hat das Integrationsamt:

  • Es berät Menschen mit Schwerbehinderung und hilft ihnen dabei, einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung zu finden.
  • Damit Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz behalten können, berät es Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen.
  • Das Integrationsamt bezahlt Hilfsmittel, Weiterbildungen, Übersetzungen und Ähnliches. Das Ziel dabei ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Jobs behalten können oder dass sie dadurch einen Job bekommen können.
  • Es berät und unterstützt Arbeitgeber*innen, wenn sie Menschen mit Schwerbehinderung einstellen wollen.
  • Es prüft, ob Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung wegen ihrer Behinderung diskriminiert werden.

Das für Sie zuständige Integrationsamt finden Sie unter www.integrationsaemter.de.

Woher kommt das Geld für die Integrationsämter?

In Deutschland müssen Arbeitgeber*innen eine sogenannte "Ausgleichsabgabe" bezahlen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderung einstellen. Denn das Gesetz sagt: Wenn ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin 20 Arbeitnehmer*innen hat, muss er oder sie mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze an Menschen mit Schwerbehinderung geben. Wenn Arbeitgeber*innen das nicht tun, müssen sie die Ausgleichsabgabe zahlen. Dieses Geld geht dann an die Integrationsämter.

Wenn Arbeitgeber*innen Arbeitsplätze an Menschen mit Schwerbehinderung geben, ist es umgekehrt: Diese Arbeitgeber*innen können Geld vom Integrationsamt bekommen.

Berufliche Rehabilitation

Menschen mit Behinderung können auch Hilfe, Beratung und Unterstützung bei Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation bekommen. Das sind zum Beispiel Reha-Kliniken, Förderschulen, Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderungswerke (BFW), Berufliche Trainingszentren (BTZ), Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung.

Schwerbehinderten-Vertretung in Betrieben

Ein Mann redet in einem Büro mit einer Frau.

Schwerbehinderten-Vertretungen setzen sich in einem Betrieb für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Die Schwerbehinderten-Vertretung kann zum Beispiel bei einem Vorstellungsgespräch dabei sein, wenn es ein Bewerber oder eine Bewerberin mit Behinderung will.

In jedem Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung muss es eine Schwerbehinderten-Vertretung geben. So steht es im 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 177. Wenn sich ein Mensch mit Schwerbehinderung bei einem Betrieb bewirbt, kann er sich bei der Schwerbehinderten-Vertretung melden. Zum Beispiel kann man direkt beim Betrieb anrufen und fragen, ob man mit der Schwerbehinderten-Vertretung sprechen kann. Man kann auch beim Integrationsamt oder bei der Agentur für Arbeit danach fragen, ob es in diesem Betrieb eine Schwerbehinderten-Vertretung gibt.

Beratung und Unterstützung durch Selbsthilfevereine, Behindertenverbände, Selbstvertretungen

Es gibt in Deutschland viele Behindertenverbände, Selbsthilfevereine oder Selbstvertretungen. Sie setzen sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Viele davon bieten auch Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche an.

Welche Vereine und Verbände es bei Ihnen vor Ort gibt, können sie bei der Teilhabeberatung (EUTB) nachfragen: zur Beratungsstellensuche der EUTB.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023

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