Zwei Kleinkinder spielen mit einem Holzspielzeug.

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren (U3)

Welche Betreuungsformen bieten Kita und Kinderkrippe?

Seit 2013 haben Eltern von Kindern unter drei Jahren (U3) das Recht auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Seitdem hat sich viel geändert: Viele neue Kitas und Kinderkrippen sind entstanden. Es gibt auch immer mehr U3-Betreuungsplätze für Kinder mit und ohne Behinderung. Denn Kinder mit und ohne Behinderung sollen nach dem Gesetz gemeinsam betreut werden.

Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren: Kinderkrippe, Kita oder Tagesmutter?

Wollen Eltern nach der Geburt eines Kindes schnell wieder arbeiten gehen, brauchen sie einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Die meisten Eltern in Deutschland suchen sich dann einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe oder einer Kindertagesstätte, auch Kita genannt. Einige Eltern wollen ihr Kind lieber bei einer Tagesmutter betreuen lassen. Lesen Sie dazu mehr im Familienratgeberartikel „Kindertagespflege U3 Tagesmutter“.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderkrippe und Kindertagesstätte?

Kinderkrippen sind meist nur für Kinder ab vier Monaten bis drei Jahre. Ältere Kinder können nicht in die Kinderkrippe gehen.

Kindertagesstätten (Kitas) bieten oft verschiedene Möglichkeiten der Betreuung an: Gruppen nur für Kinder zwischen vier Monaten und drei Jahren. Möglich sind dort auch Gruppen für Kinder zwischen einem Jahr und sechs Jahren. Diese Gruppen nennt man auch altersgemischte Gruppen.

Inklusive Betreuung für U3-Kinder mit und ohne Behinderung

Mittlerweile gibt es immer mehr Kitas und Kinderkrippen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen. Doch noch immer suchen viele Eltern nach einem Betreuungsplatz für ihr U3-Kind mit Behinderung. Nicht alle Kitas und Kinderkrippen nehmen Kinder mit Behinderung auf. Doch das Gesetz stärkt das Recht auf einen Betreuungsplatz für Kinder mit Behinderung. Im 8, Paragraf 22a Absatz 4 steht, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden sollen. Das heißt, Eltern von einem Kind mit Behinderung haben das Recht auf einen Betreuungsplatz. Einige Städte und Gemeinden bieten Hilfe und Beratung für in der Kindertagesbetreuung an. Doch auch können Eltern bei der Suche nach einer Kinderbetreuung Tipps geben.

Sie können auch in der Adressdatenbank des Familienratgebers nach Kinderkrippen, Kitas oder Selbsthilfevereinen suchen.

Wie finde ich einen Krippenplatz oder eine Kita für mein Kind?

Jugendämter, Städte oder Gemeinden bieten oft erste Informationen an. Viele Städte und Gemeinden haben auf ihren Internetseiten auch Listen mit Adressen von Kitas oder Kinderkrippen. Einige bieten sogar eine Suchfunktion an. Meist müssen sich Eltern schon sechs Monate oder früher für einen Betreuungsplatz anmelden. Denn noch immer fehlen in Deutschland Betreuungsplätze für U3-Kinder. Viele Kitas und Kinderkrippen bieten auch einen Tag der offenen Tür an. Eltern können sich dann die Kita oder die Kinderkrippe ansehen und sich informieren.

Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Pädagog*innen

In der Kita oder einer Kinderkrippe arbeiten hauptsächlich ausgebildete Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen, Sozialpädagog*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilpädagog*innen. Es gibt auch Kitas und Kinderkrippen mit einer besonderen Ausrichtung. Dann arbeiten weitere Fachkräfte in der Kita, zum Beispiel Fachkräfte für Kunst, Musik oder Sprachen. In Kitas und Kinderkrippen arbeiten oft auch zusätzlich Fachkräfte der , zum Beispiel , oder . Im Familienratgeberartikel „Frühförderung“ lesen Sie mehr zum Thema.

Wie viel kostet die U3-Betreuung?

Die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sind sehr unterschiedlich. Meistens sind die Kosten vom Einkommen der Eltern abhängig. Wenn die Eltern wenig oder gar nichts verdienen, kann auch das Jugendamt die Kosten komplett übernehmen. Genauere Informationen erhalten Eltern beim Jugendamt oder ihrer Stadt oder Gemeinde.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023

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