Fahrdienste für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Schwerbehinderung oder chronischer Krankheit gibt es Fahrdienste. Die Fahrdienste bringen Sie zu verschiedenen Orten, zum Beispiel zur Arbeit, zur Schule, zum Arzt oder ins Kino. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind die Fahrdienste kostenlos. Zum Beispiel, wenn Sie eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG) haben und die öffentlichen Busse und Bahnen nicht nutzen können.
- Was sind Fahrdienste für Menschen mit Behinderung?
- Wer bietet Fahrdienste an?
- Fahrdienste vor Ort finden
- Wer bezahlt den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
- Wo gibt es Beratung zu den Fahrdiensten?
Was sind Fahrdienste für Menschen mit Behinderung?
Fahrdienste bieten Menschen mit Schwerbehinderung die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Zum Beispiel wenn Sie
- zur Arzt-Praxis oder zu einer medizinischen Behandlung müssen,
- ins Kino, ins Museum oder ins Theater möchten,
- Verwandte oder Freunde besuchen möchten,
- zum Einkaufen fahren müssen.
Fahrdienste gibt es auch für Fahrten zur Arbeit oder zum Ausbildungsplatz.
Einen Rechtsanspruch auf einen Fahrdienst haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel dann, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung keine Busse und Bahnen benutzen können.
Wer bietet Fahrdienste an?
Die Wohlfahrtsverbände bieten oft Fahrdienste vor Ort an. Zum Beispiel die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Auch Städte, Gemeinden und private Anbieter haben Fahrdienste.
Fahrdienste vor Ort finden
Fahrdienste in Ihrer Nähe finden Sie in den Familienratgeber-Adressen vor Ort.
Geben Sie einfach "Fahrdienst" und Ihre Postleitzahl in den Suchfeldern ein.
Wer bezahlt den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung?
Die Kosten für den Fahrdienst kann manchmal die Eingliederungshilfe übernehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist das 9. Sozialgesetzbuch, Paragraf 83 (SGB XI, § 83): „Leistungen zur Mobilität“.
Oft bezahlt auch die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder das Sozialamt den Fahrdienst. Meist müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel: Sie können wegen Ihrer Behinderung keine Busse, Bahnen oder ein eigenes Fahrzeug benutzen.
Die Bedingungen und Kosten für Fahrdienste sind regional unterschiedlich. Die Behindertenbeauftragten der Stadt, des Kreises oder der Gemeinde können ihnen Auskunft geben.
Wo gibt es Beratung zu den Fahrdiensten?
Beratung zu Fahrdiensten in Ihrer Nähe bekommen Sie bei diesen Stellen:
- Ihrer Krankenkasse,
- bei den Wohlfahrtsverbänden,
- bei einer EUTB-Beratungsstelle,
- bei Ihrem Träger der Eingliederungshilfe,
- bei der Verwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde,
- bei den Anbietern der Fahrdienste.
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