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Wie finde ich eine Tagesmutter / U3-Kindertagespflege und was muss ich dabei beachten?

Eine Tagesmutter oder Tagespflege zu finden ist nicht so einfach. Noch immer fehlen Tagesmütter und Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Bei der Suche tauchen auch immer wieder Fragen auf: Hat die Tagesmutter eine Betreuungs-Erlaubnis? Kann die Tagesmutter mein Kind gut fördern? Oder nimmt die Tagesmutter auch mein Kind mit Behinderung auf? Welche Regeln und Vorschriften Tagesmütter erfüllen müssen, legt das Jugendamt fest. Außerdem bietet das Jugendamt eine kostenlose Beratung für Eltern und Hilfe bei der Suche nach einer Tagesmutter an.


Beratung und Vermittlung durch Jugendamt oder Kommune

Als erstes sollten sich Eltern beim Jugendamt melden. Das Jugendamt berät Eltern entweder selbst oder nennt die dafür zuständige Stelle. Denn die Beratung ist je nach Bundesland und Stadt verschieden geregelt. Eltern haben das Recht auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (Paragraf 23, Absatz 4 Sozialgesetzbuch 8). Die Beratungsstellen helfen den Eltern dabei, eine Tagesmutter oder eine Tagespflege zu finden. Eine direkte Zuweisung einer Tagesmutter gibt es aber nicht. Das heißt, die Eltern bekommen nur Adressen und Telefonnummern von Tagesmüttern und Tagespflegern. Sie müssen dann selber den Kontakt aufnehmen.

Tagesmütter für Kinder mit und ohne Behinderung

Kinder mit Behinderung sollen ausdrücklich mit Kindern ohne Behinderung betreut werden, so steht es im Gesetz. Immer mehr Tagesmütter bilden sich fort, um auch Kinder mit Behinderung betreuen zu können. Doch es fehlen immer noch Tagesmütter und Tagespfleger, die Kinder mit und ohne Behinderung inklusiv betreuen. Einige Städte und Gemeinden haben bereits besondere Beratungsstellen für Inklusion eingerichtet. So gibt es zum Beispiel in Bonn die Fachstelle Inklusion in der Kindertagespflege. Doch noch nicht alle Städte und Gemeinden sind schon so weit.

Hilfe bei der Suche nach einem inklusiven Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter können oft auch Selbsthilfevereine oder Frühförderstellen bieten. In der Adressdatenbank des Familienratgebers können Sie nach Selbsthilfevereinen oder Frühförderstellen vor Ort suchen.

Welche Art von Betreuung von Tagesmüttern gibt es?

Im Moment gibt es drei Arten von Tagespflege:

  • Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern: Eine Tagesmutter oder ein Tagespfleger kommt in den Haushalt der Eltern und kümmert sich dort um das Kind.
  • Betreuung im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagespflegers: Die Tagesmutter oder der Tagespfleger betreut die Kinder bei sich zu Hause.
  • Großtages-Pflegestellen: Mindestens zwei Tagesmütter kümmern sich um bis zu neun Kinder. Die Tagesmütter mieten Räume an, um dort die Kinder zu betreuen.

Worauf sollte man bei der Auswahl einer Tagesmutter oder eines Tagespflegers achten?

Je früher sie nach einer Tagesmutter suchen, desto besser. Denn 1. gibt es noch nicht genug Tagesmütter oder Tagespfleger für alle Kinder. Und 2. braucht man Zeit, um eine gute Tagesmutter oder einen guten Tagespfleger für sein Kind zu finden. Denn die Eltern und die Tagesmutter sollten sich gut miteinander verstehen. So können sie besser Vertrauen aufbauen und haben ein gutes Gefühl, wenn das Kind bei der Tagesmutter ist. Folgende Fragen können bei der Suche hilfreich sein:

  • Wie lange brauche ich einen Betreuungsplatz? Zum Beispiel bis das Kind drei Jahre alt ist?
  • Wie viel Tage in der Woche und für wie viele Stunden brauche ich eine Betreuung?
  • Ist die Tagesmutter oder der Tagespfleger geduldig?
  • Fördert die Tagesmutter mein Kind?
  • Wie alt sind die anderen Kinder der Tagesmutter?
  • Können die Kinder auch draußen spielen?
  • Kann ich mit der Tagesmutter offen über ihre Erziehungsziele sprechen, auch wenn es einmal Ärger gibt?

Das Handbuch Kindertagespflege ist eine Internetseite des Bundesministeriums für Familie. Die Seite bietet viele Informationen zur Kindertagespflege in Deutschland. Besonders interessant: die Unterseite Wissenswertes für Eltern.

Privat organisierte Tagesmutter

Eltern können sich auch selbst eine Tagesmutter suchen. Betreuungsbörsen im Internet oder Aushänge helfen dabei. Die Tagesmutter kommt dann in den Haushalt der Eltern und betreut das Kind dort. Eine Betreuungserlaubnis braucht die Tagesmutter in diesem Fall nicht unbedingt. Hat die Tagesmutter oder Kinderfrau keine Betreuungserlaubnis, kann es sein, dass die Eltern die Kosten komplett selbst zahlen müssen. Städte und Gemeinden haben hier unterschiedliche Regeln. Ihr Jugendamt vor Ort kann genauere Auskunft geben. Außerdem müssen Eltern selbst prüfen, ob die Tagesmutter eine gute Ausbildung hat.

Lassen Sie sich beraten Sinnvoll ist es, wenn sich Eltern in jedem Fall beim Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt kann Eltern Tipps geben und sie über Regeln und Gesetze informieren. Am Ende können die Eltern trotzdem selbst entscheiden, welche Art von Betreuung sie haben möchten. Die Beratung beim Jugendamt ist kostenlos.

Betreuungsverträge und Unfallversicherungen

Bei jeder Art von Betreuung sollten Eltern und Tagesmutter einen Betreuungsvertrag abschließen. In den Betreuungsvertrag können Eltern und Tagesmutter schreiben, was ihnen wichtig ist. Mit einem Vertrag haben Eltern und Tagesmutter klare Regeln und Pflichten festgelegt. Dadurch sind alle besser abgesichert, als nur mit mündlichen Absprachen. Die Stadt Düsseldorf bietet einen kostenlosen Mustervertrag zum Herunterladen an.

Hat die Tagesmutter eine Betreuungs-Erlaubnis, sind die Kinder über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Tagesmütter ohne Betreuungs-Erlaubnis sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Nähere Auskunft kann Ihnen das Jugendamt geben.

Kosten für die Kindertagespflege

Die Kosten für die Kindertagespflege sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Meistens sind die Kosten vom Einkommen der Eltern abhängig. Wenn die Eltern wenig oder gar nichts verdienen, kann auch das Jugendamt die Kosten komplett übernehmen.

Weitere Informationen im Internet

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