Sozialpädiatrische Zentren
Kinder und Jugendliche mit chronischer Erkrankung oder Behinderung bekommen in Sozialpädiatrischen Zentren umfassende Hilfe. Die Abkürzung für Sozialpädiatrisches Zentrum ist SPZ. Hier arbeitet ein Team aus mehreren Fachbereichen der Frühförderung zusammen. Zum Beispiel Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Sozialarbeiter.
- Ärztliche Überweisung
- Bei welchen Krankheiten und Behinderungen können SPZ Hilfe bieten?
- Kosten für die Behandlung im SPZ
Sozialpädiatrische Zentren helfen Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung. Das Besondere: Ein umfassendes Hilfsangebot findet an einem Ort statt. Fachleute aus verschiedenen Bereichen der Frühförderung arbeiten zusammen. Zum Beispiel:
- Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Kinder-Neurologen
- Psychologen für Kinder und Jugendliche
- Therapeuten verschiedener Fachrichtungen, wie Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie
Ärztliche Überweisung
Stellt ein Kinderarzt fest, dass ein Kind in mehreren Bereichen Hilfe benötigt, überweist er es an ein SPZ. Die meisten SPZ arbeiten ambulant: Das Kind kommt also nur zur Behandlung ins SPZ und wohnt weiterhin zu Hause. Es gibt aber auch stationäre SPZ. Das Kind und die Familie ziehen dann in eine kleine Wohnung im SPZ und gehen gemeinsam zu den Untersuchungen und Behandlungen. In Deutschland gibt es über 140 SPZ.
Bei welchen Krankheiten und Behinderungen können SPZ Hilfe bieten?
Jedes SPZ hat verschiedene Angebote und Schwerpunkte. Ihr Kinderarzt kann Ihnen bei der Auswahl helfen. Oft bieten die Sozialpädiatrischen Zentren Hilfe und Unterstützung bei Kindern, die zum Beispiel folgende Krankheiten oder Behinderungen haben:
- chronische Kopfschmerzen
- Epilepsie
- Muskelerkrankungen
- auffälliges Verhalten im Säuglings- und Kleinkindalter
- Störung im Sozialverhalten
- Vernachlässigung
- Misshandlung
- sexueller Missbrauch
Die Kinder und Jugendlichen können auch über einen längeren Zeitraum Hilfe und Unterstützung in einem SPZ erhalten: Die Behandlung kann von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr stattfinden. Die Familie und enge Bezugspersonen des Kindes sollen ebenfalls bei der Behandlung helfen. Sie sollen lernen, wie sie am besten mit dem Kind umgehen und es unterstützen können.
Kosten für die Behandlung im SPZ
Die Behandlung in einem SPZ ist für gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche kostenlos. Die rechtliche Grundlage für die Behandlung ist das Sozialgesetzbuch 5, Paragraf 119. Die Hilfen der Früherkennung und der Frühförderung regelt das Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 46.
Weitere Informationen
- Auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. können Sie nach einem SPZ in Ihrer Nähe suchen.