Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Alleinerziehende von Kindern mit Behinderung

Ein Kind mit Behinderung alleine großzuziehen, ist eine schwere Aufgabe. Denn die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater muss sehr viel gleichzeitig erledigen. Oft fehlt das Geld, weil nur eine Person Geld für die Familie verdient. Muss das Kind mit Behinderung oft zu Ärzt*innen oder Therapeut*innen, wird der Alltag schnell sehr stressig. Deswegen gibt es Hilfe und Unterstützung für Alleinerziehende.


Alleinerziehende Mütter oder Väter sind öfter von Armut betroffen

Alleinerziehende Mütter oder Väter sind häufiger von Armut betroffen als Familien mit zwei Eltern (siehe Armutsbericht 2021, Der Paritätische). Bei Alleinerziehenden mit einem Kind mit Behinderung ist das Geld oft noch knapper. Denn je nach Behinderung ist eine intensive Pflege und Betreuung notwendig. Neben Pflege, Therapie, Kindererziehung und Haushalt ist Arbeiten oft unmöglich. Außerdem sind Hilfsmittel, wie Rollstühle, Prothesen, und Medikamente teuer. Die Kranken- oder Pflegekassen zahlen oft nur einen Teil dieser Kosten.

Welche Geld- und Sachleistungen können Eltern von Kindern mit Behinderung bekommen?

Kindergeld
Kindergeld zahlt der Staat für jedes Kind unter 18 Jahren. Wenn das Kind eine Ausbildung macht oder eine Behinderung hat, können Eltern auch länger Kindergeld bekommen. Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel „Kindergeld“.

Pflege-Geld oder Pflege-Sachleistungen
Wenn Sie für Ihr Kind einen Pflegegrad beantragen, können Sie Pflege-Geld oder Pflege-Sachleistungen bekommen. Bei der Pflegeversicherung können Sie weiteres Geld beantragen, wie zum Beispiel den Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat), Pflegehilfsmittel (40 Euro pro Monat) oder Geld für den barrierefreien Umbau (bis zu 16.000 Euro). Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Leistungen der Pflegeversicherung.

Haushaltshilfe
Wenn alleinerziehende Mütter oder Väter krank sind, ins Krankenhaus oder zur Reha müssen, können Sie eine Haushaltshilfe bezahlt bekommen. Die Haushaltshilfe kümmert sich dann um den Haushalt und die Kinder. Mehr dazu erfahren Sie dazu im Familienratgeber-Artikel "Sonstige Hilfen" unter dem Stichwort "Haushaltshilfe".

Steuer-Freibeträge
Gehen alleinerziehende Mütter oder Väter arbeiten, dann können sie Steuer-Freibeträge für ihr Kind mit Behinderung bekommen. Das bedeutet, dass sie weniger Steuern zahlen müssen. Mehr dazu erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel „Steuerfreibeträge“.

Familienunterstützenden Dienst
Familien mit einem Kind mit Behinderung haben oft einen sehr stressigen Alltag. Damit Eltern und Geschwister etwas Entlastung bekommen, gibt es den sogenannten Familienunterstützenden Dienst, auch Familienentlastender Dienst genannt. Mehr dazu erfahren Sie im Familienratgeber-Artikel "Familienunterstützender Dienst".

Besonderheiten für alleinerziehende Mütter oder Väter

Kindergeld und Steuer-Freibeträge
Wenn das Kind von beiden Eltern versorgt wird, müssen sich die Eltern Kindergeld und Steuer-Freibeträge teilen. „Versorgen“ bedeutet: Das Kind lebt zum Beispiel bei der Mutter und der Vater zahlt Unterhalt für das Kind.

Die getrennten Eltern können das Kindergeld und Steuer-Freibeträge auch anders aufteilen. Dazu müssen sich die Eltern einig sein und gemeinsam den Antrag auf Kindergeld oder Steuer-Freibeträge stellen.

Alleinerziehende Mütter oder Väter können beim Finanzamt auch den vollen Kinder-Freibetrag beantragen (5.460 Euro pro Jahr). Voraussetzung dafür ist:

  • der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt oder
  • der andere Elternteil zahlt weniger als 25 Prozent Unterhalt oder
  • der andere Elternteil ist verstorben oder
  • der andere Elternteil ist „beschränkt einkommensteuerpflichtig“. Beschränkt Einkommenssteuerpflichtig können Menschen sein, die nicht in Deutschland wohnen.

Alleinerziehende Mütter oder Väter können beim Finanzamt auch den vollen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (1.464 Euro pro Jahr) beantragen. Voraussetzung dafür ist:

  • das Kind ist jünger als 18 Jahre alt und
  • das Kind ist nicht beim anderen Elternteil gemeldet und
  • der andere Elternteil bezahlt keine Kosten für Betreuung und
  • der andere Elternteil versorgt das Kind nicht im wesentlichen Umfang selbst.

Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende Mütter oder Väter bekommen zusätzlich den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Das sind pro Jahr 4.008 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Pflege-Geld
Wenn alleinerziehende Mütter oder Väter für ein Kind mit Behinderung Pflege-Geld bekommen, muss der Unterhalt trotzdem voll bezahlt werden. Das heißt, dass der Unterhalt nicht gekürzt werden darf.

Das Pflege-Geld darf auch nicht auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) oder Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden.

Pflege-Geld bekommen Eltern von Kindern mit Behinderung also zusätzlich zu Unterhalt, Hartz 4 oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Es darf ihnen nichts abgezogen werden.

Haushaltshilfe
Auch die Haushaltshilfe ist eine zusätzliche Hilfe. Die Haushaltshilfe darf nicht auf andere Leistungen angerechnet werden.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt bezahlt, dann können alleinerziehende Mütter oder Väter sogenannten Unterhaltsvorschuss bekommen. Lesen Sie dazu den Familienratgeber-Artikel "Unterhaltsvorschuss".

Arbeiten gehen mit einem Kind mit Behinderung

Familie versorgen und Arbeiten gehen ist für Alleinerziehende nicht so leicht. Das gilt besonders für alleinerziehende Frauen. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat zu diesem Thema die Broschüre Berufstätig sein mit einem behinderten Kind veröffentlich. Sie können den Text auf der Internetseite des bvkm bestellen oder die Broschüre online kostenlos lesen.

Selbsthilfe-Gruppen für Alleinerziehende

Für alleinerziehende Mütter oder Väter von einem Kind mit Behinderung kann der Kontakt zu anderen alleinerziehenden Eltern sehr hilfreich sein. In Selbsthilfe-Gruppen sprechen die alleinerziehenden Mütter oder Väter über Erfahrungen, Hilfen, Tipps und sie unterstützen sich gegenseitig. Es gibt auch Selbsthilfe-Gruppen für Alleinerziehende von einem Kind mit Behinderung.

Weitere Informationen:

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