Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten, finden in Werkstätten einen Arbeitsplatz. Aufgabe der Werkstatt ist es, eine angemessene berufliche Bildung zu vermitteln. Sie soll eine Beschäftigung bieten und den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.


In Deutschland gibt es knapp 700 Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) mit über 300.000 Beschäftigten. Das Angebot der Werkstätten ist in vier Bereiche eingeteilt: Eingangsverfahren, Berufsbildung, Arbeitsbereich und Förderbereich.

Eingangsverfahren - Der Einstieg in die Werkstatt

Das Eingangsverfahren ist eine Art Test: Es wird geprüft, was kann, was möchte der Mensch mit Behinderung machen, ist er dazu auch geeignet? In diesem Eingangsverfahren wird also geprüft, was ein Mensch mit Behinderung in der Werkstatt arbeiten kann. Auch andersherum erleben Menschen mit Behinderung wie das Arbeitsleben in der Werkstatt ist. Das Eingangsverfahren kann bis zu drei Monaten dauern.

Berufsbildung – Vorbereitung auf eine reguläre Ausbildung oder Arbeit

Im Bereich Berufsbildung ist das Ziel, auf eine Ausbildung, Umschulung oder Arbeit vorzubereiten. Die Teilnehmer*innen lernen zum Beispiel pünktlich zu sein, erhalten Verkehrserziehung oder üben den Umgang mit Geld. Im Eingangsverfahren und in der Berufsbildung bekommen die Teilnehmer*innen ein monatliches Ausbildungsgeld. Das Ausbildungsgeld liegt zwischen 67 und 80 Euro. Der Berufsbildungsbereich dauert bis zu zwei Jahre.

Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich arbeiten die Menschen unbefristet an einem Arbeitsplatz. Die Bezahlung ist je nach Werkstatt unterschiedlich. Der Grundbetrag ist 126,- Euro pro Monat (Stand: 2023). Hinzu kommen oft ein sogannter Steigerungsbetrag und ein Arbeitsförderungsgeld. Im Durchschnitt haben Beschäftige in Werkstätten im Jahr 2020 211,- Euro monatlich erhalten.

Mehr Informationen zum Arbeits-Entgelt in den Werkstätten lesen Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe und Internetseite der Bundesgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.

Förderbereich

Ist die Tätigkeit in der Werkstatt nicht möglich, bieten viele Werkstätten eine Tätigkeit in einer Fördergruppe oder Tagesförderstätte an. Menschen, die diese Gruppen besuchen, sind nicht sozialversichert.

Kritik

Viele Menschen mit Behinderung finden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Arbeit. Durch die Werkstatt können sie einen Job finden. Aber das wichtigste Ziel der Werkstätten, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, funktioniert nur sehr schlecht. Weniger als ein Prozent der Beschäftigten in einer Werkstatt findet auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Job. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert das „gleichberechtigte Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit“. Dieses Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung sollte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt umgesetzt werden.

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