Eine Frau schaut in einen Laptop und lächelt.

Bewerbung mit Behinderung: Behinderung erwähnen? Und wenn ja, wie?

Manchmal kann es sinnvoll sein, die Behinderung zu erwähnen und manchmal auch nicht. Lesen Sie hier, was Sie bei der Bewerbung und beim Vorstellungsgespräch beachten können.

Sollte ich meine Behinderung bei der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch erwähnen?

Manche Behinderungen oder chronische Erkrankungen haben keinen Einfluss auf die Arbeit. Viele Behinderungen sind auch nicht sichtbar. Kein Mensch ist dazu verpflichtet, bei einer Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch davon zu erzählen.

Es gibt aber auch viele Behinderungen, die sichtbar sind. Manche Behinderungen haben Einfluss auf die Arbeit. Dann ist es oft besser, wenn Sie offen über Ihre Behinderung reden. Lesen Sie im folgenden Text warum.

Warum Sie Ihre Behinderung bei der Bewerbung erwähnen könnten

Behinderung vielleicht in der Bewerbung erwähnen, wennGrund
Sie zum Beispiel im Rollstuhl sitzen.Manche Menschen fühlen sich überfordert und gestresst, wenn sie plötzlich und unerwartet auf eine*n Bewerber*in im Rollstuhl treffen. Das Vorstellungsgespräch könnte auch in einem Raum stattfinden, der nicht barrierefrei ist. Das kann unangenehm werden. Außerdem kann sich die Personalleitung fragen, warum Sie die Behinderung nicht erwähnt haben. Vielleicht denkt er oder sie, was Sie sonst noch verschweigen.
Sie zum Beispiel blind sind.Auch hier kann es sein, dass sich Arbeitgeber*innen überfordert fühlen. Sie sind unsicher und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Meist können sie dadurch kein gutes Vorstellungsgespräch führen.
Sie sich bei einer Behörde, einem Amt oder Ministerium bewerben.In Behörden, Ämtern oder Ministerien haben Sie oft gute Chancen auf einen Job, wenn Sie eine Behinderung haben. Erstens gibt es dort oft barrierefreie Büroräume und Toiletten. Zweitens steht schon in vielen Stellenanzeigen, dass Bewerbungen von Menschen mit Behinderung gewünscht sind.
Sie durch Ihre Behinderung einen Vorteil gegenüber anderen Bewerber*innen haben.Es gibt Arbeitsplätze, wo ein Mensch mit Behinderung einen Vorteil gegenüber Bewerber*innen ohne Behinderung hat. Zum Beispiel gibt es Arbeitsplätze bei Geschäften, die Hilfsmittel oder Reha-Bedarf verkaufen. Wenn Sie selbst eine Behinderung haben, können Sie aus eigener Erfahrung mit Kund*innen sprechen. Sehen Sie sich im Video das Beispiel von Dennis Winkens an. Ein anderes Beispiel ist „Discovering Hands“. Dort arbeiten blinde Frauen, die Brustkrebs besser tasten können als Menschen, die sehen können: www.discovering-hands.de. Das Unternehmen auticon beschäftigt sogar nur Menschen mit Autismus als IT-Berater*innen.
Sie sich bei einem Inklusionsbetrieb bewerben.Auch hier haben Menschen mit Behinderung eine sehr gute Chance, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Die Arbeitgeber*innen haben schon Erfahrung mit Arbeitnehmer*innen mit Behinderung. Im Vorstellungsgespräch können sie sich dann voll auf Ihre Stärken und Fähigkeiten konzentrieren. Mehr Informationen zum Inklusionsbetrieb finden Sie im Familienratgeber-Artikel „Arbeiten mit Behinderung: besondere Angebote, Infos und Unterstützung“.

Warum Sie Ihre Behinderung beim Vorstellungsgespräch erwähnen könnten

Behinderung im Vorstellungsgespräch (kurz) erwähnen, wennGrund
Sie zum Beispiel eine Gehbehinderung haben.Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin sieht Ihre Behinderung. Er oder sie könnte sich fragen, wie sich Ihre Behinderung auf den Job auswirkt. Erklären Sie einfach kurz, ob es Einschränkungen gibt oder nicht. So kann sich der oder die Arbeitgeber*in besser vorstellen, Sie als Arbeitnehmer*in einzustellen.
früher oder später über Ihre Behinderung gesprochen wird.Wenn man Ihre Behinderung früher oder später sieht oder bemerkt, kann sich der oder die Arbeitgeber*in fragen, warum Sie davon nichts erzählt haben. Er oder sie könnte denken, dass Sie vielleicht noch mehr Geheimnisse haben. Und dass Sie auch bei anderen Dingen etwas nicht gesagt haben. Wenn Sie von Ihrer Behinderung aber schon im Vorstellungsgespräch erzählen, weiß der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von Anfang an Bescheid.

Wie sollte ich mein Behinderung in der Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch erwähnen?

Zwei Frauen sprechen miteinander, eine sitzt im Rollstuhl.

Am besten kurz. Die meisten Menschen bewerben sich auf Arbeitsplätze, weil sie diese Arbeit machen können. Darauf sollten Sie sich in der Bewerbung und im Vorstellungsgespräch konzentrieren: Die Behinderung ist zwar ein Teil von Ihnen, aber das Wichtigste in Ihrer Bewerbung sollten immer Ihre Stärken, Erfahrungen und Fähigkeiten sein.

Erklären Sie Ihre Behinderung am besten in einer leicht verständlichen Sprache ohne viele medizinische Fachwörter. Falls die Personalchef*innen Zweifel bekommen, könnten Sie sagen, dass es finanzielle Hilfe vom Integrationsamt geben kann. Doch bedenken Sie: Ein Unternehmen wird Sie nicht einstellen, weil das Unternehmen Geld vom Staat für Sie bekommt. Das Unternehmen wird Sie einstellen, weil Sie die Arbeit machen können.

Außerdem sollten Sie Ihre Behinderung in einem ruhigen Moment erwähnen, damit noch Zeit für Nachfragen bleibt. Viele Menschen haben noch nie mit einem Menschen mit Behinderung gearbeitet. Sie brauchen vielleicht Zeit, um über diese Information nachzudenken und Fragen dazu zu stellen. 

Vorher bei Beauftragten für Gleichstellung oder Behinderung nachfragen

In größeren Betrieben gibt es Beauftragte für Gleichstellung oder Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Dort können Sie sich vor der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch melden und viele Fragen schon vorab klären.

Hilfe bei der Entscheidung, wenn Sie schon arbeiten

Haben Sie schon einen Job und überlegen, ob Sie von Ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung am Arbeitsplatz berichten sollen? Dann kann Ihnen vielleicht die Internetseite www.sag-ichs.de helfen. Auf der Seite können Sie zuerst einen Fragebogen ausfüllen. Danach bietet die Seite Informationen, welche Argumente dafür oder dagegen sprechen. Außerdem finden Sie auf der Seite Informationen zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Ihren Rechten und Pflichten. Entscheiden müssen Sie selbst.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2023

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