Infos für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.

Aktion 17.02.-02.03. Unsere Experten: Udo Dahlmann, Andrea Hennig, Monika Labruier, Petra Strack und Dr. Babette Tondorf

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Dr. Babette Tondorf
Rechtsanwältin bei der Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg
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Expertenantwort

Dr. Babette Tondorf 10.03.2014, 13:24 Uhr

Sehr geehrte Anfragende, es kommt tatsächlich auf die Arbeitszeitregelung in Ihrem Arbeitsvertrag an. Ich verstehe es jetzt so, dass dort eine genaue Regelung enthalten ist, an welche man sich auch halten muss. Leider ist es so, dass man als Beschäftigter so zeitig losfahren muss, dass man pünktlich erscheinen kann, auch wenn man ggf. zu früh da ist und die Zeit bis zum Arbeitsbeginn verschenkt ist. Grundsätzlich muss man dann auch bis zum Ende der fixierten Arbeitszeit bleiben, auch wenn die Rückreise dann extrem zeitaufwendig ist. Man hat leider auch keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto oder eine Gleitzeit einrichtet. Man kann dies allerdings jederzeit einvernehmlich vereinbaren (gibt es denn da keinen Verhandlungsspielraum, das müsste in so einem kleinen Betrieb doch möglich sein, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen)? Als Mensch mit Schwerbehinderung haben Sie ja auch einen Anspruch auf eine einschränkungsgerechte Arbeitsorganisation (§ 81 SGB); hiermit würde ich versuchen, zu argumentieren und eine einvernehmliche Lösung für die Zukunft herbeizuführen. Hinsichtlich der bereits in der Vergangenheit geleisteten Überstunden würde ich versuchen, eine einvernehmliche Vergleichslösung (der Arbeitgeber zahlt die Hälfte oder gewährt einen angemessenen Freizeitausgleich) herbeizuführen. Ihr Argument: Sie haben doch die ganze Zeit von meinen Überstunden gewusst und kein Veto eingelegt. Ich hoffe, dies hilft ein bisschen weiter. Beste Grüße Rechtsanwältin Babette Tondorf, Kanzlei Menschen und Rechte


Keine Arbeitszeitkonto


von Monika (Gast) am 02.03.2014 um 18:08 Uhr

Expertenantwort: Keine Arbeitszeitkonto


von Dr. Babette Tondorf (Experte) am 10.03.2014 um 13:24 Uhr

Experte Dr. Babette Tondorf

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