Inklusionsamt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusionsamtes informieren und beraten Beschäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen.
Nach § 185 SGB IX erhebt und verwendet das Inklusionsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Ebenso führt das Inklusionsamt Seminare und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch.
Das Inklusionsamt arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Behindertenverbänden und Gewerkschaften. Für das betriebliche Inklusionsteam ist es ein Ratgeber und Partner.
Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.

Träger: Landesamt für Gesundheit und Soziales

So erreichen Sie uns

Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

038558859004 038558859004

https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Inklusionsamt/

Barrierefreiheit:

  • Mit Rollstuhl zugänglich
  • Rollstuhlgeeignetes WC
  • Behindertenparkplatz

Wie beraten wird

  • Telefon
  • E-Mail
  • Vor Ort
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