Familienunterstützender Dienst
Sie haben einen Angehörigen mit einer Behinderung und sind auf der Suche nach Entlastung? Dann haben Sie, sofern diese Person nach der Pflegeversicherung in einen Pflegegrad eingestuft ist, ein Anrecht auf niedrigschwellige Begleitung im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege bzw. des Entlastungsbetrages. Hierbei handelt es sich in der Regel um klassische Freizeitbegleitung. Wir suchen nach dem Mitarbeitenden, der zu Ihnen passt.
Träger: Gemeinsam e.V.
So erreichen Sie uns
Kletterstr 10a
59457 Werl
Frau Jessica Saalfeld,
j.saalfeld@gemeinsamev.de
02922 9278 023 02922 9278 023
Kontakt per E-Mail aufnehmenFremdsprachen
- Englisch
Wie beraten wird
- Telefon
- Vor Ort
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