Betreuungsbehörde Kreis Warendorf

Erwachsene Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig und verantwortlich regeln können, sind auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Es kann deshalb notwendig werden, dass durch das zuständige Amtsgericht eine rechtliche Betreuungsperson bestellt werden muss. Diese handelt in einem ganz genau festgelegten Umfang.

Träger: Kreis Warendorf

So erreichen Sie uns

Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

02581 53 53 58 02581 53 53 58

https://serviceportal.kreis-warendorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/503/show

Barrierefreiheit:

  • Mit Rollstuhl zugänglich
  • Rollstuhlgeeignetes WC
  • Behindertenparkplatz

Wie beraten wird

  • Telefon
  • E-Mail
  • Vor Ort
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