Betreuungsbehörde Kreis Warendorf
Erwachsene Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig und verantwortlich regeln können, sind auf die Hilfe anderer Personen angewiesen. Es kann deshalb notwendig werden, dass durch das zuständige Amtsgericht eine rechtliche Betreuungsperson bestellt werden muss. Diese handelt in einem ganz genau festgelegten Umfang.
Träger: Kreis Warendorf
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48231 Warendorf
02581 53 53 58 02581 53 53 58
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