Landesamt für Gesundheit und Soziales - Schwerbehinderung

Menschen, die in Deutschland leben oder arbeiten und bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, sind schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX). 

In Berlin wird die Schwerbehinderteneigenschaft vom Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) festgestellt.

Träger: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

So erreichen Sie uns

Sächsische Straße 28
10707 Berlin-Wilmersdorf

030/ 115 030/ 115

https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/

Barrierefreiheit:

  • Mit Rollstuhl zugänglich
  • Rollstuhlgeeignetes WC
  • Behindertenparkplatz
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