Landesamt für Gesundheit und Soziales - Schwerbehinderung
Menschen, die in Deutschland leben oder arbeiten und bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde, sind schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
In Berlin wird die Schwerbehinderteneigenschaft vom Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) festgestellt.
Träger: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
So erreichen Sie uns
Sächsische Straße 28
10707 Berlin-Wilmersdorf
030/ 115 030/ 115
https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/
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