Hilfen im Alter und bei Erwerbsminderung - Grundsicherung
Die Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII ist eine eigenständige Sozialleistung für Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze, dauerhaft Erwerbsgeminderte Volljährige oder Menschen mit Beschäftigung in einer WfbM mit Bedarf an Beratung und finanzieller Hilfe.
Öffnungszeiten: Mo 8:00 – 12:00 Uhr, Do 8:00 – 12:00 und 14:30 – 18:00 Uhr (off. Sprechzeit). Im Übrigen nach telefonischer Vereinbarung.
Träger: Stadt Bielefeld
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