Hilfen im Alter und bei Erwerbsminderung - Grundsicherung

Die Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII ist eine eigenständige Sozialleistung für Menschen ab Erreichen der Regelaltersgrenze, dauerhaft Erwerbsgeminderte Volljährige oder Menschen mit Beschäftigung in einer WfbM mit Bedarf an Beratung und finanzieller Hilfe.
Öffnungszeiten: Mo 8:00 – 12:00 Uhr, Do 8:00 – 12:00 und 14:30 – 18:00 Uhr (off. Sprechzeit). Im Übrigen nach telefonischer Vereinbarung.

Träger: Stadt Bielefeld

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Niederwall 23
33602 Bielefeld

+49 521 51-0 +49 521 51-0

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  • Mit Rollstuhl zugänglich

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  • Telefon
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