Eingliederungshilfe der Stadt Halle
Der Fachbereich Soziales gewährt Eingliederungshilfe gemäß §§ 90 ff. SGB IX. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten.
Träger: Stadt Halle
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Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
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