Betreuungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis
Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen. Unterstützung des Betreuungsgerichts, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer. Beratung Betreuer und Bevollmächtigte.
Die Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Träger: Rhein-Sieg-Kreis
So erreichen Sie uns
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin
02241 133643 02241 133643
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_50/Abteilung_50.2/Betreuungsbehoerde.php
betreuungsbehoerde@rhein-sieg-kreis.de
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