Betreuungsbehörde Rhein-Sieg-Kreis

Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen. Unterstützung des Betreuungsgerichts, Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer. Beratung Betreuer und Bevollmächtigte.

Die Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.

Träger: Rhein-Sieg-Kreis

So erreichen Sie uns

Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin

02241 133643 02241 133643

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_50/Abteilung_50.2/Betreuungsbehoerde.php

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