Sozialamt Marzahn-Hellersdorf - Teilhabefachdienst
Die Eingliederungshilfe ist im Sozialgesetzbuch SGB IX geregelt und ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Mit den Leistungen der Eingliederungshilfe soll die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden. Deswegen werden diese Leistungen auch Teilhabeleistungen genannt.
Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Träger: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
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