Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Betreuungsbehörde
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Träger: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
So erreichen Sie uns
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin-Charlottenburg
030/ 9029-14248 030/ 9029-14248
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/soziales/betreuungsbehoerde/
betreuungsbehoerde@charlottenburg-wilmersdorf.de
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