Sozialamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Betreuungsbehörde

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Träger: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

So erreichen Sie uns

Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin-Charlottenburg

030/ 9029-14248 030/ 9029-14248

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/soziales/betreuungsbehoerde/

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