Zwei Hände; in der einen Hand liegen Tabletten, die andere Hand hält ein Glas mit Alkohol.

Sucht und Psychische Behinderung

Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder psychischen Behinderung haben öfter ein Sucht-Problem als andere. Sie leiden also unter einer Doppel-Erkrankung. Auch bei Menschen mit Lernbehinderung ist die Zahl der Sucht-Kranken hoch. Wie erkennt man die Doppel-Erkrankung? Und welche Hilfen gibt es?

Doppeldiagnose - Was ist das?

Der Begriff Doppeldiagnose bezeichnet eine Doppel-Erkrankung bei Menschen. Zum einen haben diese Menschen eine psychische Erkrankung – zum Beispiel eine Depression, ADHS oder eine Psychose. Und zusätzlich sind sie abhängig von einem Suchtmittel, zum Beispiel Alkohol. Der Fachausdruck für diese Doppel-Erkrankung heißt Komorbidität. Menschen mit einer solchen Doppel-Erkrankung sind oft schwieriger zu behandeln als Patient*innen mit einer einzelnen Erkrankung.

Was bedeutet "Sucht"

Zigaretten liegen auf einem Holztisch.

Der Begriff "Sucht" meint die Abhängigkeit von Suchtmitteln. Zum Beispiel Alkohol, Medikamenten, Tabak oder Drogen wie Heroin, Kokain oder Crystal Meth. Wer abhängig ist, hat die eigene Kontrolle über die Einnahme verloren. Wer zum Beispiel süchtig nach Alkohol ist, kann nicht aufhören, Alkohol zu trinken. Versuche, damit aufzuhören, scheitern. Die Ursachen für Abhängigkeit und Sucht sind vielfältig. In vielen Fällen führt die Abhängigkeit zu Problemen mit der Familie, mit Freund*innen und Arbeitskolleg*innen.
Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten hat negative Folgen für Körper und Geist. Es können die gleichen Symptome auftreten, wie bei einer psychischen Krankheit. Zum Beispiel, dass die süchtige Person Dinge sieht oder wahrnimmt, die es gar nicht gibt. Oder, dass die Person starke Angst empfindet. Deshalb ist es nicht einfach, eine Suchtmittel-Abhängigkeit klar abzugrenzen von einer psychischen Erkrankung.

Menschen mit Lernbehinderung und Sucht

In den letzten Jahren gibt es immer mehr Menschen mit Lernbehinderung, die süchtig sind, zum Beispiel nach Alkohol oder anderen Drogen. Dies ist den Mitarbeiter*innen der Behinderten-Hilfe und der Sucht-Hilfe aufgefallen. Expert*innen glauben, dass dies vor allem an den neuen Wohnformen liegt. Früher wohnten Menschen mit Lernbehinderung in Wohnheimen oder bei den Eltern. Heute wohnen sie viel öfter in weniger betreuten Wohn-Einrichtungen. Durch dieses selbstständigere Wohnen haben Menschen mit Lernbehinderung mehr eigene Verantwortung und mehr Freiheiten. Sie können selbst entscheiden, was sie machen wollen. Es fällt ihnen auch leichter, Alkohol und Drogen zu kaufen und zu nehmen. Noch gibt es zu wenig Hilfe-Angebote für Menschen mit Lernbehinderung und Sucht-Problem.

Weitere Informationen zum Thema

Ein Hilfe-Angebot ist das Projekt „einfach.gut.beraten - aktionberatung - die peers“. In diesem Projekt beraten Menschen mit Lernbehinderung andere Menschen mit Lernbehinderung. Es hat vor allem zwei Ziele:

  1. Menschen mit Lernbehinderung können sich selbstbestimmt über Sucht und Drogen informieren. Und sie können diese Informationen an andere Menschen weitergeben.
  2. Menschen mit Lernbehinderung unterstützen andere Menschen mit Lernbehinderung dabei, zu Sucht-Beratungsstellen zu gehen.

Das Modell-Projekt gibt es seit Februar 2023 in vier deutschen Städten – Wiebaden, Bad Kreuznach, Celle und Meckenbeuren.

Was ist eine psychische Erkrankung und Behinderung?

Eine psychische Behinderung tritt oft in Folge einer psychischen Erkrankung auf. Die psychische Erkrankung stellen Fachärzt*innen für Psychiatrie oder Psycho-Therapeut*innen fest. Wenn sie länger als sechs Monate anhält, spricht man von psychischer Behinderung. Es gibt eine Vielzahl von psychischen Störungen. Beispielsweise die Schwierigkeit, sich zu konzentrieren oder zu orientieren. Oder eine starke Veränderung in der Gefühls-Welt, etwa ein starkes Gefühl der Angst oder der Traurigkeit. Psychische Erkrankungen sind zum Beispiel: Schizophrenie, Angststörung, Depression, Traumatisierung, Essstörung, Demenz oder ADHS.
Mehr zu diesem Thema:
 

Zum Familienratgeber-Artikel "Psychische Behinderung"

Welche Lösungen gibt es?

Bei Patient*innen mit Doppeldiagnose gibt es zwei Krankheitsbereiche. Es ist nicht leicht, beide Bereiche erfolgreich zu behandeln. Eine normale Suchtbehandlung ist für Menschen mit Doppeldiagnose ungeeignet. Eine Suchtmittel-Therapie kann nur gelingen, wenn gleichzeitig die psychische Erkrankung behandelt wird. Oft nehmen die erkrankten Personen Suchtmittel, um die Symptome einer psychischen Krankheit zu verringern. Zum Beispiel trinken sie Alkohol, um Gefühle der Angst zu betäuben. Wichtig ist deshalb, dass die Patient*innen in der Therapie eine Alternative zum Suchtmittel kennenlernen.
 
Die ambulante Behandlung von Patient*innen mit Doppeldiagnose scheitert oft. Der Grund dafür ist, dass die Therapeut*innen das Ausmaß der Sucht-Problematik nicht richtig erkennen. Erfolgreich sind dagegen Behandlungen, in denen sich ein Team von Ärzt*innen und Therapeut*innen um beide Erkrankungen kümmert. Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit mit Freunden und Angehörigen der Patient*innen. Leben die Patient*innen in Wohneinrichtungen oder arbeiten sie in Werkstätten, sollten die Ärzt*innen und Therapeut*innen mit diesen Einrichtungen zusammenarbeiten.

Wo kann ich Hilfe finden?

Menschen mit einer psychischen Behinderung und Sucht-Erkrankung sollten sich auf jeden Fall von Ärzt*innen oder Therapeut*innen helfen lassen. Zunächst können Sie zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin gehen oder direkt zu einem Psychiater oder einer Psycho-Therapeutin. Häufig ist eine stationäre Behandlung oder die Behandlung in einer Tagesklinik sinnvoll.

Es gibt viele Beratungsstellen, die Ihre Fragen zu psychischen Erkrankungen und Sucht beantworten können. Hier eine Auswahl:

Online-Beratung zu Sucht und Behinderung

Die Caritas bietet Online-Beratung zu verschiedenen Themen an. Auch zum Thema Sucht und zum Thema Behinderung und psychische Erkrankung.
Sie können Ihre Fragen stellen. Expert*innen beantworten diese Fragen dann. Die Beratung kostet nichts und ist sicher. Ihren richtigen Namen brauchen Sie nicht zu nennen.

Zur Caritas Online-Beratung

Zuletzt aktualisiert am 20. November 2023

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