Ein junger Mann im Rollstuhl. Daneben stehen ein persönlicher Assistent und eine Frau.

Persönliche Assistenz

ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen des Lebens. und unterstützen bei allen Tätigkeiten des Alltags. Zum Beispiel im Haushalt, bei der Arbeit, in der Schule oder bei Freizeit-Aktivitäten. Dadurch können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie entscheiden selbst, wann, wo und von wem sie Unterstützung bekommen möchten. Hier im Text bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zur , zum Beispiel zur Organisation, Beratung und Bezahlung.

Was ist Assistenz?

und unterstützen Menschen mit Behinderung. Die Aufgaben der *innen sind vielfältig: Von kleinen Botengängen, über die Begleitung zur Schule, im Beruf und in der Freizeit, bis hin zur Betreuung rund-um-die-Uhr.
Deshalb sind die Anforderungen an *innen auch ganz unterschiedlich. Manchmal sind Fähigkeiten im Bereich der Pflege wichtig. Ein andermal die Unterstützung am Arbeitsplatz oder in der Schule. Immer sollten sich aber der Mensch mit Behinderung und seine *innen auf der persönlichen Ebene verstehen.

Meist wählen Menschen mit Behinderung ihre *innen selbst aus und arbeiten diese auch selbst ein. Es gibt aber auch , die die Personalauswahl, die Einarbeitung, die Bezahlung und andere Aufgaben übernehmen. Die Organisation der sowie die Arbeit der *innen können Menschen mit Behinderung mit dem persönlichen Budget bezahlen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten im Abschnitt Wer bezahlt die Assistenz?

In Videos auf YouTube können Sie sich Berichte von Menschen mit Behinderung ansehen, die von ihrem Leben mit erzählen:

Welche Assistenz-Bereiche gibt es?

Ein Assistent hilft einem Mann mit Behinderung bei der Arbeit.

*innen können in den Bereichen Pflege zu Hause, Haushalt, Beruf, Ausbildung, Alltag und Freizeit helfen. Zum Beispiel:

  • Pflege zu Hause (Körperpflege, Duschen, Anziehen, Toilettengang)
  • Unterstützung im Haushalt (zum Beispiel beim Putzen, Kochen oder Einkaufen)
  • Besuch von Kindergarten oder Kita
  • Schul- und Hochschulbesuch
  • Arbeit (Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Arbeiten mit Behinderung: Besondere Angebote, Infos und Unterstützung).
  • Aufenthalt in einem Krankenhaus (Krankenhaus-)
  • Freizeitgestaltung (zum Beispiel Ausflüge, Theater, Kino, Museum, Sport, Reise-Begleitung)
  • Erwachsenenbildung (zum Beispiel Begleitung bei Kursen der Volkshochschule)
  • Hilfen für Eltern mit Behinderung und ihre Kinder (Eltern-)
    Lesen Sie dazu auch den Familienratgeber-Artikel Eltern-Assistenz.

Meistens helfen *innen einzelnen Personen. Es gibt aber auch für mehrere Personen, zum Beispiel in einer Wohngruppe.

Welche Ausbildung haben Persönliche Assistent*innen?

Oft suchen erwachsene Menschen mit Behinderung selbst nach ihren *innen und stellen diese ein. So können sie auch selbst entscheiden, welche Ausbildung nötig ist. Es gibt *innen, die keine besondere Ausbildung haben. Manchmal sind *innen Studierende, die Soziale Arbeit, Pädagogik oder Sozialpädagogik studieren. Es gibt auch *innen mit Erfahrung oder Ausbildung im Bereich der Pflege. Eine vorgeschriebene Ausbildung oder Berufserfahrung gibt es für *innen nicht.
Für die meisten Menschen mit Behinderung ist es aber am wichtigsten, dass sie sich gut mit ihren *innen verstehen. Und, dass sie ihnen vertrauen können. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich beide Seiten erst einmal kennenlernen, bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Sie sollten sich die Zeit nehmen, für ein längeres gemeinsames Gespräch oder einen gemeinsamen Ausflug. Das gibt ihnen die Möglichkeit, über gegenseitige Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche zu sprechen.

Wo steht es im Gesetz?

Durch das Bundesteilhabegesetz haben Menschen mit Behinderung seit 2020 einen Rechtsanspruch auf . Dazu gehören -Leistungen bei der Arbeit oder in Schule und Ausbildung. Aber auch bei der Pflege, im Haushalt, in der Freizeit oder auf Urlaubsreisen. Außerdem gibt es für Mütter und Väter mit Behinderung, bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder ( 9, Paragraf 4). Der Fachbegriff dafür lautet: Eltern-.
Die rechtliche Grundlage für die -Leistungen im Bereich "" ist das 9, Paragrafen 78, 81 und 113 bis 116.

Wie finde ich eine Assistentin oder einen Assistenten?

Einige Internet-Seiten bieten eine Stellen-Vermittlung von . Dort können Sie eine Stellenausschreibung einstellen. Es gibt zum Beispiel diese Seiten:

Sie können auch die Hilfe von -Diensten in Anspruch nehmen. Diese Dienste übernehmen die Organisation der . Zum Beispiel das Einstellen der *innen, die Bezahlung und die Abrechnung mit den . Die Dienste müssen Sie in der Regel bezahlen. Hier finden Sie eine Auswahl von -Diensten:
Eine Liste von Anbietern von Assistenz-Leistungen auf der Internetseite Rehadat.
Eine Liste mit Assistenzdiensten bietet auch der Berliner Verein ambulante dienste e.V.
 
Auch die EUTB-Beratungsstellen können Ihnen einen Überblick über -Anbieter in Ihrer Region geben. Die Beratungsstellen selbst vermitteln keine *innen, weil sie unabhängig arbeiten. Aber die Berater*innen können Ihnen Kontaktdaten nennen.

Wer bezahlt die Assistenz?

In Deutschland gibt es verschiedene Stellen, die die Kosten der bezahlen. Diese Stellen heißen , früher . Welcher für Sie bezahlt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Und davon, welche -Leistungen Sie brauchen. Wenn Sie zum Beispiel Arbeits- benötigen, kann die Bundesagentur für Arbeit oder das die Kosten bezahlen. Wenn Eltern mit Behinderung Eltern- bekommen, zahlt meist der Träger der .
 
Es gibt folgende :

  • Träger der
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Jugendamt
  • Sozialamt

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie bekommen können:

  1. Sie können die als Sach-Leistung beziehen. Zum Beispiel als Unterstützung von einem Pflege-Dienst. Sie brauchen sich dann nicht um die Organisation und Bezahlung der zu kümmern. Das übernimmt der für Sie.
  2. Sie bezahlen die mit dem Persönlichen Budget selbst. Das ist eine Geld-Leistung. Mit dem Geld können Sie selbst *innen einstellen und bezahlen. Sie klären dann selbst, wer für Sie arbeitet und wann. Und Sie kümmern sich selbst um die Bezahlung Ihrer *innen. Sie können das aber nur erhalten, wenn Sie Anspruch auf -Leistungen haben. Wenn Sie sich für das entscheiden, sollten Sie sich vorher beraten lassen.
    Mehr dazu lesen Sie im Familienratgeber-Artikel Persönliches Budget.

Wo bekomme ich Hilfe und Beratung?

Es gibt verschiedene Beratungsmöglichkeiten für Sie. Sie können sich persönlich bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Oder Sie nutzen eine Telefon-Beratung. Möglich ist auch eine Beratung im Internet, zum Beispiel per E-Mail. Hier einige Beratungsangebote:

  • Die EUTB-Beratungsstellen beraten zu allen Themen aus dem Bereich Behinderung und . In den haben viele Beraterinnen und Berater selbst eine Behinderung. Sie können dort anrufen, eine E-Mail schreiben oder persönlich dort vorbeigehen.
  • Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) berät zum Thema und . Die Beratung ist per Telefon möglich. Die Telefonnummer lautet: 030 - 235 935 190. Oder per E-Mail: persoenliches.budget@isl-ev.de. Die Sprechzeiten stehen auf der Internetseite der ISL.
  • Unabhängige Beratung bekommen Sie auch beim für , , Selbstbestimmung und NITSA e.V. Alle Berater*innen haben selbst eine Behinderung. Die Beratung ist per E-Mail möglich: beratung@nitsa-ev.de. Zur Beratung von NITSA e.V.
  • Die Caritas bietet eine Online-Beratung für Menschen mit Behinderung an. Sie müssen Ihren Namen nicht zu nennen und Sie brauchen keine E-Mail-Adresse. Die Expert*innen der Caritas antworten innerhalb von zwei Werktagen.
  • Der Verein Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) bietet sehr viele Informationen und Tipps zum Thema . Unter "Beratung behinderter Arbeitgeber*innen" finden Sie zum Beispiel Informationen zu Honorarkräften, Entlohnungsmodellen und Haftungsfragen. Unter "Rechtliches" können Sie Informationen zu wichtigen rechtlichen Regelungen, Urteilen und eine Anwaltsliste finden.
  • Auch die beraten zum Thema -Leistungen. Die sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu beraten. Die Beratung ist aber nicht unabhängig.

Alle Beratungs-Angebote sind kostenlos!

Online-Tipp: Infoportal Persönliche Assistenz

Die Internetseite "- das Infoportal" informiert über die Grundlagen der Persönlichen . Sie stellt die verschiedenen -Bereiche vor. Und sie gibt Infos zum Berufsbild *in.

Zum Infoportal

Zuletzt aktualisiert am 25. April 2024

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