Unterhaltsvorschuss für Allein-Erziehende
Eltern müssen für den ihrer Kinder sorgen. Zum Beispiel bezahlen sie für Essen, Kleidung und Betreuung der Kinder. Haben sich die Eltern getrennt, lebt das Kind meist bei einem Elternteil. Der andere Elternteil muss für das Kind zahlen. Wenn der Vater oder die Mutter keinen oder unregelmäßig zahlt, gibt es den Unterhaltsvorschuss. Wo Sie ihn beantragen und was Sie beachten müssen, lesen sie in diesem Artikel.
Was ist Unterhaltsvorschuss und wer bekommt ihn?
Den Unterhaltsvorschuss können Sie bekommen, wenn der andere Elternteil keinen bezahlt.
Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den ihrer Kinder zu sorgen. Zum gehören zum Beispiel die Kosten für Kleidung oder Essen der Kinder. Aber auch Betreuungskosten oder Kosten für die Freizeit-Gestaltung, zum Beispiel für einen Schwimm-Kurs oder für den Musik-Unterricht.
Haben sich die Eltern getrennt, müssen trotzdem beide Eltern weiter für den des Kindes sorgen. Oft leben die Kinder bei einem Elternteil und werden dort versorgt. Der andere Elternteil muss dann meist Geld für den der Kinder bezahlen.
Bezahlt dann zum Beispiel der Vater keinen für seine Kinder, kann die Mutter Geld vom Jugendamt bekommen: den Unterhaltsvorschuss. Die Mutter kann den Vorschuss auch dann bekommen, wenn der Vater nur einen Teil des Unterhalts bezahlt. Oder wenn er nicht regelmäßig bezahlt.
Unterhaltsvorschuss kann eine allein-erziehende Mutter auch bekommen, wenn nicht klar ist, wer der Vater des Kindes ist.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Unterhaltsvorschuss pro Monat:
für Kinder von 0 bis 5 Jahren | für Kinder von 6 bis 11 Jahren | für Kinder von 12 bis 17 Jahren |
---|---|---|
230 Euro | 301 Euro | 395 Euro |
Für den Unterhaltsvorschuss bei Kindern von 12 bis 17 Jahren gilt folgende Voraussetzung:
- Die Kinder bekommen keine nach dem 2. ( II).
oder:
- der alleinerziehende Elternteil bekommt Leistungen nach 2 und verdient mindestens 600 Euro brutto. Leistungen nach 2 nennt man auch Bürgergeld.
Unterhaltsvorschuss beantragen
Sie müssen das Geld bei der Unterhaltsvorschuss-Stelle schriftlich beantragen. Normalerweise ist dies das Jugendamt an Ihrem Wohnort. Sie können die zuständige Jugendamt auf der Internetseite des Bundesfamilien-Ministeriums suchen. Wählen Sie dort als Thema „Unterhaltsvorschuss“ und geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
Jugendamt vor Ort finden
Wie lange bekomme ich den Unterhaltsvorschuss?
Für den Unterhaltsvorschuss gibt es keine zeitliche Beschränkung. Die Zahlung endet aber spätestens, wenn das Kind 18 Jahre alt wird.
Wo steht es im Gesetz?
Die gesetzliche Grundlage ist das Unterhaltsvorschuss-Gesetz.
Zum GesetzestextWo bekomme ich Beratung?
Es ist sinnvoll, dass Sie sich beraten lassen. Zum Beispiel darüber, wieviel Geld Ihrem Kind zusteht. Oder, wie Sie den Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Jugendamt an Ihrem Wohnort informiert Sie über die Unterhalts-Rechte Ihres Kindes. Beratung und Hilfe können Sie auch bei den Beratungsstellen der bekommen. Zum Beispiel bei der Caritas, der Diakonie oder dem Paritätischen.
Die Caritas bietet eine Online-Beratung für Eltern und Familien. Dort können Sie auch Ihre Fragen zum Unterhaltsvorschuss stellen.
Anrechnung auf andere Sozial-Leistungen
Der Unterhaltsvorschuss wird auf Sozialgeld, oder Kinderzuschlag angerechnet. Auch wenn Sie Wohngeld erhalten, müssen Sie den Unterhaltsvorschuss als Einkommen angeben.
Informationen zum Thema auf anderen Webseiten
Zu diesem Thema empfiehlt unsere Redaktion diese weiterführenden Inhalte auf anderen Webseiten:
Infos zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie. Dort können Sie auch ein Erklär-Video zum Unterhaltsvorschuss ansehen.
Info-Heft zum Unterhaltsvorschuss zum Herunterladen oder Bestellen vom Bundes-Familien-Ministerium.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite der Caritas.
Weitere Artikel zum Thema im Familienratgeber
Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2024