Fröhliche Kinder bei einem Stadtteilzirkus.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Familien mit wenig Einkommen haben, können Geld über das Bildungs- und Teilhabe-Paket erhalten. Dadurch können die Kinder und Jugendlichen dieser Familien an Bildungs-Angeboten in Schule und Freizeit teilnehmen. Zum Beispiel an Klassenfahrten, Nachhilfe-Unterricht oder Musik-Kursen. Wer das Geld bekommen kann und wie man es beantragt, erfahren Sie hier im Text.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Ein Mädchen in einer Schulklasse zeigt auf etwas.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe - das ist Geld für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Einkommen. Das Geld bekommen die Eltern für bestimmte Leistungen, die den Kindern und Jugendlichen helfen. Besonders bei Veranstaltungen in der Kita und in der Schule. Zum Beispiel bekommen sie es für:
 
Leistungen für Bildung

  • eintägige Schul- und Kita-Ausflüge (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten (tatsächliche Kosten)
    Für Klassenfahrten kann das Geld direkt an die Kinder oder ihre Eltern ausgezahlt werden.
  • Schulbedarf (insgesamt 195,- Euro pro Schuljahr, bis zum 10. Schuljahr). Zum Schulbedarf gehört zum Beispiel ein Schulranzen, Sportzeug, Schreib- Rechen- und Zeichenmaterial.
    Wenn Sie mehrere Schul-Kinder haben, erhalten Sie für jedes Kind das Geld. Also zum Beispiel für drei Schulkinder 3 X 195,- Euro = 585,- Euro pro Schuljahr. (Stand: 2024)
  • Fahrtkosten von Schüler*innen zur Schule (tatsächliche Kosten)
  • Lern-Förderungen, wie zum Beispiel Nachhilfe (tatsächliche Kosten).
    Sprechen Sie zuerst mit der Lehrerin oder dem Lehrer Ihres Kindes. Diese müssen den Förderbedarf bescheinigen.
  • Mittagessen in Ganztags-Schulen oder Kitas

Leistungen für Teilhabe
 
Auch für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit-Angeboten können die Eltern der Kinder Geld bekommen. Zum Beispiel, wenn das Kind / die Kinder:

  • Musik-Unterricht nehmen,
  • Mitglied in einem Sportverein sind,
  • einen Kurs an der Volkshochschule belegen,
  • in ein Museum, Theater oder Musical gehen.

Die Eltern können dafür 15 Euro pro Monat für jedes Kind erhalten.
Diese Leistungen bekommen die Kinder und Jugendlichen aber nur bis zum 18. Lebensjahr.
Die Unterstützung gibt es auch schon für Kleinkinder. Zum Beispiel für Baby- oder Kinder-Schwimmen.

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten?

Eltern können Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle im Haushalt lebenden Kinder beantragen. Die Voraussetzung: Die Eltern erhalten eine oder mehrere dieser Leistungen:

  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Asylbewerber-Leistungen

Mehr Infos dazu lesen Sie in den Familienratgeber-Artikeln Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld und Sozialhilfe.

Wie und wo beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Es gibt zwei Wege, Anträge auf Bildung und Teilhabe zu stellen:

  • Wenn Sie Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei der Kommune stellen. Das ist zum Beispiel die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung.
     
  • Wenn Sie Bürgergeld erhalten, müssen Sie den Antrag bei ihrem Jobcenter am Wohnort stellen.

Antrags-Formulare bekommen Sie bei den zuständigen Stellen an Ihrem Wohnort. Oder Sie laden die Formulare auf der Internetseite der zuständigen Stelle herunter.

Hier gibt es das Bildungspaket

Hier können Sie nach der zuständigen Stelle an Ihrem Wohnort suchen.  
Wählen Sie aus der Liste zunächst Ihr Bundesland und dann Ihre Stadt oder den Kreis, in dem Sie wohnen.

Zuständiges Amt vor Ort finden

Wo kann ich Beratung bekommen?

Beratung zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie bei der zuständigen Stelle an Ihrem Wohnort bekommen. Also zum Beispiel beim Jobcenter, beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle.

Gute Beratung bekommen Sie auch bei der BuT-Beratung. BuT-Beratung steht für "Bildung und Teilhabe (BuT) Beratung". 
Das Team der BuT-Beratung erreichen Sie 

  • auf der Internetseite der BuT-Beratung oder
  • telefonisch unter 030 5771 3004 0 und
  • per Mail an info@but-beratung.de

Die Beratung ist kostenlos. Neben Deutsch gibt es die Beratung auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch.

Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2024

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