Das persönliche Geld

Ein Gesetzbuch.

In schwerer Sprache heißt es: Persönliches Budget.
Menschen mit Behinderung
haben das Recht auf das Persönliche Geld.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Denn alle Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen.
Auch wenn sie Hilfe und Unterstützung brauchen.

Ein Wochenplan für eine Pflege-Person.

Für Menschen mit Behinderung bedeutet das:

  • Sie können sich ihre Assistenz selbst aussuchen.
  • Sie müssen einen Plan machen.
    • Wofür sie Hilfe brauchen.
    • Und wer die Hilfe machen soll.
Zwei Frauen beim Einkaufen. Eine Frau sitzt im Rollstuhl, die andere schiebt einen Einkaufswagen.
  • Und sie müssen die Hilfen vom Persönlichen Geld bezahlen.
    Zum Beispiel:
    • Hilfe im Haushalt,
    • Begleitung beim Einkaufen,
    • Assistenz bei der Arbeit
    • oder Begleitung in der Freizeit.
Drei Häuser, eine Frau zeigt auf eines davon.

Mit dem Persönlichen Geld
können Menschen mit Behinderung selbst bestimmen:
Wo sie leben wollen.
Zum Beispiel:

  • Ob sie in einer eigenen Wohnung leben wollen.
  • Oder ob sie im Wohnheim leben wollen.

Und sie können selbst bestimmen:

  • Welche Hilfe sie haben wollen.
  • Wer die Hilfe machen soll.
  • Wie viel Hilfe sie brauchen.
Sozialgesetzbuch 9 (SGB 9)

Das Recht auf Persönliches Geld ist auf-geschrieben
Es steht im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Dort steht zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen können Leistungen zur Teilhabe bekommen.
Zum Beispiel: Das Persönliche Geld.
Damit Menschen mit Behinderung
selbst über ihr Leben bestimmen können.

So viel Persönliches Geld gibt es

Viel Geld, wenig Geld.

Wie viel Persönliches Geld ein Mensch mit Behinderung bekommt:
Das bestimmen die Kosten-Träger.
Dabei ist es wichtig:
Wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
• Wenn er viel Hilfe braucht,
dann bekommt er viel Geld.
• Wenn er wenig Hilfe braucht,
dann bekommt er weniger Geld.

So können Sie das Persönliche Geld bekommen

Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch und halten einen Antrag in den Händen.

Sie müssen einen Antrag schreiben.
Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen wollen.
Den Antrag bekommt zum Beispiel:
• Die Kranken-Kasse,
• die Pflege-Kasse,
• die Renten-Versicherung,
• die Unfall-Versicherung,
• das Versorgungs-Amt,
• das Jugend-Amt,
• das Integrations-Amt,
• oder das Arbeits-Amt.

Sie müssen den Antrag aber nur an 1 Kosten-Träger schicken.
Die verschiedenen Kosten-Träger bestimmen dann:
Wer das Persönliche Geld für Sie bezahlt.

Ein Mann und eine Frau sitzen sich gegenüber und sprechen miteinander.

Dann kommt ein Berater vom Kosten-Träger zu Ihnen.
Dieser Berater heißt in schwerer Sprache: Beauftragter
Er spricht mit Ihnen darüber:

  • Welche Hilfen Sie brauchen.
  • Und wie viel Geld Sie dafür bekommen können.
Ein Brief, auf dem Beschid steht. Daneben ein Brief, auf dem Antrag steht und ein Daumen, der nach oben zeigt.

Nach einiger Zeit bekommen Sie einen Brief von Ihrem Kosten-Träger.
In dem Brief steht:

  • Ob Sie das Persönliche Geld bekommen.
  • Und wie viel Geld Sie bekommen.

Beim 1. Mal bekommen Sie das Persönliche Geld
nur für eine kurze Zeit.
Zum Beispiel: Für 1 Jahr.

Ein Mann und eine Frau sitzen sich gegenüber und sprechen miteinander.

Nach dem Jahr sprechen Sie mit dem Beauftragten zum Beispiel darüber:

  • Ob Sie genug Persönliches Geld bekommen haben.
  • Oder ob Sie vielleicht mehr Persönliches Geld brauchen.

Wenn alles in Ordnung war:
Dann können Sie das Persönliche Geld für längere Zeit bekommen.
Zum Beispiel: Für 5 Jahre.

Menschen mit Behinderung als Arbeit-Geber

Eine Frau, daneben ein Mädchen in einem E-Rollstuhl.

Wenn Sie das Persönliche Geld bekommen.
Und wenn Sie damit Ihre Assistenten
und Assistentinnen bezahlen.
Dann sind Sie Arbeit-Geber.
Das bedeutet: Sie sind der Chef.

Eine Frau zeigt mit dem Finger auf verschiedene Bilder.

Sie sagen dem Assistenten oder der Assistentin:

  • Welche Aufgaben er hat.
    Oder welche Aufgaben sie hat.
  • Wobei Sie Hilfe brauchen.
  • Und Sie müssen dem Assistenten
    oder der Assistentin Lohn bezahlen.
Ein Mann und eine Frau im Rollstuhl sitzen an einem Schreibtisch und unterhalten sich.

Das ist oft sehr viel Arbeit.

  • Wenn Sie die Arbeit nicht machen wollen.
  • Oder wenn Sie die Arbeit nicht machen können.

Dann kann Ihnen ein Hilfs-Dienst helfen.
Er hilft Ihnen auch bei der Suche
nach einem Assistenten oder einer Assistentin.
Den Hilfs-Dienst müssen Sie auch vom Persönlichen Geld bezahlen.

50-Euro-Scheine, durchgestrichen.

Sie können das Persönliche Geld so lange bekommen,
wie Sie es wollen.
Sie können zu jeder Zeit sagen:
Dass Sie es nicht mehr haben wollen.
Dann bezahlen die Kosten-Träger das Geld für Ihre Hilfen wieder:

Info-Telefon

Eine Frau telefoniert.

Der Verein: Selbst-bestimmt Leben e.V. hat eine Telefon-Beratung.
Dort können sich Menschen beraten lassen.
Wenn sie Informationen über das Persönliche Geld haben wollen.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung,
  • die Familien von Menschen mit Behinderung
  • und alle Menschen,
    die mehr über das Persönliche Geld wissen wollen.
Ein Bildschirm mit Tastatur und Maus. Auf dem Bildschirm sind Zeichen für Brief und Elektronische Post zu sehen.

Sie können Ihre Fragen auch mit einer E-Mail schicken.
Das ist die E-Mail-Adresse:persoenliches.budget@isl-ev.de

Hier können Sie noch mehr Informationen lesen:

Info-Heft

1. Auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales:
Persönliches Budget.
Da gibt es auch viele Informationen in Leichter Sprache.

2. Das Heft: Das Persönliche Budget.
Es ist vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales:
Das Heft gibt es in einfacher Sprache und Leichter Sprache.

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