Untersuchungen für Kinder
Nach der Geburt sollen die Kinder
regel-mäßig untersucht werden.
Deshalb bekommen die Eltern ein Heft.
Das ist ein Untersuchungs-Heft.
In dem Heft steht:
- Welche Untersuchungen gemacht werden sollen.
- Und wann sie gemacht werden sollen.
Nach der Untersuchung schreibt der Kinder-Arzt
in das Untersuchungs-Heft:
Was er bei der Untersuchung festgestellt hat.
Die Untersuchungen sind wichtig:
- Damit eine Behinderung
schon früh fest-gestellt werden kann. - Oder damit eine schwere Krankheit
schon früh fest-gestellt werden kann.
Die ersten Untersuchen werden nach der Geburt gemacht.
Zum Beispiel:
In der Klinik,
oder im Geburtshaus.
Die anderen Untersuchungen macht der Kinder-Arzt.
Was sind das für Untersuchungen?
Sie werden von der Geburt
bis zum 6. Lebens-Jahr gemacht.
Die Untersuchungen heißen:
U1, U2, U3 bis U9
Bei den Untersuchungen prüft der Kinder-Arzt:
- Ob Ihr Kind gesund ist.
- Ob es gut laufen kann.
- Ob Ihr Kind gut wächst.
- Ob es gut hören und sehen kann.
Denn es ist wichtig:
- Das eine Behinderung früh erkannt wird.
- Oder dass eine Krankheit schnell behandelt werden kann.
Zum Beispiel:
Ein Kind, das nicht so gut hören kann.
Dann kann es schnell ein Hör-Gerät bekommen.
Oder ein Kind, das nicht so gut sehen kann.
Dann kann es schnell eine Brille bekommen.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat
Wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wird,
können Sie bei vielen Fach-Leuten Hilfe bekommen.
Ihr Kinder-Arzt wird mit Ihnen darüber sprechen.
Er wird Ihnen sagen: Wo Sie hingehen sollen.
Zum Beispiel:
- Zu einem Früh-Förder-Zentrum
- oder in eine Kinder-Ambulanz.
Dort wird genau untersucht:
- Welche Krankheit Ihr Kind hat
- oder welche Behinderung Ihr Kind hat.
Die Fach-Leute sprechen dann mit Ihnen darüber:
Und was für Ihr Kind getan werden kann.
Und was Sie für Ihr Kind tun können.
Mehr Informationen
In diesem Faltblatt bekommen Sie Informationen
zu den Untersuchungen für Ihr Kind: 10 Chancen für Ihr Kind
Das Faltblatt ist von der Bundes-Zentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das ist ein Amt.
Die Abkürzung für das Amt ist: BZgA
Bei der BZgA bekommen Sie viele Informationen
zum Thema: Gesundheit.
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