Schule - ein Überblick
Inklusion, also das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, nimmt immer mehr zu. Im Schuljahr 2013/2014 gingen über 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen. Trotzdem werden in Deutschland die meisten Kinder mit Behinderung noch an Förderschulen unterrichtet. Sie können besondere Hilfen bekommen, egal ob sie eine Förder- oder eine Regelschule besuchen.
Bundesländer zuständig für Schule und Bildung
Für Kinder mit Behinderung gilt die allgemeine Schulpflicht. Wie der Unterricht an den Regel- und den Förderschulen abläuft, bestimmen in Deutschland die Bundesländer. Über die genauen Regeln informieren die Kultusministerien der Bundesländer:
Internetseite der Kultusministerkonferenz.
Hilfen für Kinder mit Behinderung
Der Staat garantiert den Schulunterricht für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung. Nach Sozialgesetzbuch 12 (Paragrafen 53 und 54) hat der Sozialhilfeträger die Pflicht, Kinder und Jugendliche mit besonders schwerer Behinderung zu unterstützen. Die Unterstützung ist Teil der Eingliederungshilfe. Im Rahmen der Einzelfallhilfe (Sozialgesetzbuch 12, Paragrafen 67-69) können Eltern beim Sozialamt „Persönliche Assistenz“ beantragen. Es gibt zum Beispiel Schulbegleitung und Einzelbetreuung in der Schule.
Weitere Informationen
- Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Sonderpädagogischen Förderung.
- Thema „Behindertenpädagogik“ auf der Internetseite „bildungsserver“ - Dort finden Sie viele wichtige Informationen, unter anderem zur Inklusion in der Schule und zu Förderschulen.