Arbeitshilfen: Assistenz, technische Ausstattung und PKW
Manche Menschen mit Behinderung benötigen für ihren Job Hilfen am Arbeitsplatz. Das können technische Hilfen sein, eine persönliche Assistenz oder ein Auto.
Arbeitsassistenz
Einige Menschen mit Behinderung können nur mit einer persönlichen Assistenz arbeiten. Ein persönlicher Assistent oder eine persönliche Assistentin sind Menschen, die für den Menschen mit Behinderung arbeiten. Arbeitsassistenz kann zum Beispiel bedeuten, dass eine Vorleserin einem Menschen mit Sehbehinderung hilft. Die Kosten der Assistenz übernehmen die Rehabilitationsträger, wenn dadurch ein Arbeitsplatz entsteht. Die Integrationsämter bezahlen den Assistenten oder die Assistentin, wenn ein Arbeitsplatz durch die Assistenz erhalten werden kann. Menschen mit Behinderung stellen ihre Assistenten meist selbst an. Das ist durch das persönliche Budget möglich. So werden sie selbst zu Arbeitgebern. Menschen mit Behinderung können so selbstbestimmt ihre Angestellten auswählen.
Lesen Sie dazu auch die Familienratgeber-Artikel "Assistenz" und "Persönliches Budget".
Arbeitshilfen
Arbeitshilfen sind meist technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel ein Bildschirmlesegerät oder eine Einhand-Tastatur sein. Die Arbeitshilfen werden am Arbeitsplatz installiert und nur dort benutzt. Sie sind persönlich auf den Menschen mit Behinderung abgestimmt. Durch die persönliche Anpassung ist der Arbeitnehmer in der Regel Eigentümer der technischen Arbeitshilfe. Die Besitzer einer Arbeitshilfe können sie deswegen bei einem Arbeitsplatz-Wechsel mitnehmen. Der Mitarbeiter mit Behinderung hat auf die Arbeitshilfe einen rechtlichen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber (Paragraf 81, 9. Sozialgesetzbuch). Hat ein Betrieb eine Schwerbehinderten-Vertretung, kann man sich auch hier Hilfe und Beratung holen. Zum Beispiel kann die Schwerbehinderten-Vertretung dabei helfen, Arbeitshilfen zu beantragen. Wenn zum ersten Mal eine Arbeitshilfe eingerichtet wird, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten. Eine Umrüstung bezahlt das Integrationsamt.
Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf ein Kraftfahrzeug, wenn sie ihren Arbeitsplatz nicht anders erreichen können. Ein Kraftfahrzeug kann ein Auto, ein Transporter oder ein Motorroller sein. Dieser Anspruch ist in der Kraftfahrzeug-Hilfe-Verordnung festgeschrieben. Sie können das Fahrzeug auch dann beantragen, wenn eine andere Person als der Mensch mit Behinderung das Fahrzeug fahren muss. Der Höchstzuschuss für ein Fahrzeug beträgt 9.500 €. Kostenträger sind, je nach Voraussetzungen: Arbeitsamt, Integrationsamt oder Rentenversicherung.
Weitere Informationen
- Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V. finden Sie Beratung zur Beantragung, zur Organisation und praktischen Nutzung von Arbeitsassistenz.
- Auf der Internetseite www.assistenz.org finden Sie eine Stellenbörse für Assistenz und aktuelle sowie allgemeine Informationen zum Thema Assistenz. Die Seite ist aus einer privaten Initiative entstanden.
- Auf der Internetseite www.assistenzboerse.de liegt der Schwerpunkt auf Stellenvermittlung von Assistenz. Die Rubrik "Reiseassistenz" macht eine gezielte Stellenvermittlung für geplante Reisen möglich. Die Seite wird von VbA - Selbstbestimmt Leben e.V. München betreut.
- Der eingetragene Verein Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA bietet sehr viele Informationen und Tipps zum Thema Assistenz. Unter "Beratung behinderter Arbeitgeber*innen" finden Sie zum Beispiel Informationen zu Honorarkräften, Entlohnungsmodellen und Haftungsfragen. Unter "Rechtliches" können Sie Informationen zu wichtigen rechtlichen Regelungen, Urteilen und eine Anwaltsliste finden.
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