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Fahrdienste

Menschen mit Schwerbehinderung können Fahrdienste kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr in Anspruch nehmen. Diese sind allerdings eine freiwillige Leistung der Gemeinden – ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Fahrdienste sind vor allem von den Wohlfahrtsverbänden eingerichtet und werden vom örtlichen Sozialhilfeträger finanziert.

Die Kosten für Fahrdienste können unter bestimmten Bedingungen übernommen werden – so etwa, wenn ein Mensch mit Behinderung wegen Art oder Schwere seiner Behinderung zum Erreichen seines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann.


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Fahrdienst, Nachteilsausgleich, Schwerbehinderung, Teilhabe

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