Zur Hauptnavigation springen Zur Übergeordneten Navigation springen Zum Seiteninhalt springen

Übergeordnete Navigation


Nachteilsausgleich im Fernverkehr

Im Fernverkehr haben Menschen mit einer Schwerbehinderung keinen grundsätzlichen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Unentgeltlich transportiert werden jedoch orthopädische Hilfsmittel. Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können die BahnCard 50 zum halben Preis erwerben. Begleitpersonen reisen auch im Fernverkehr kostenlos.

Wenn in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "1. Kl." eingetragen ist, dürfen Schwerbehinderte in der 1. Wagenklasse Platz nehmen.

Außerdem gibt es zusätzliche Serviceleistungen, die Menschen mit Behinderung das Reisen erleichtern, beispielsweise beim Ein-, Um- und Aussteigen. Hilfe und Informationen gibt es bei der Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn, die unter der Rufnummer 0180 5 512512 erreicht werden kann.

Hilfreiche Tipps gibt auch die Broschüre "Mobil mit Handicap". Sie ist kostenlos im Servicecenter der Deutschen Bahn erhältlich. Außerdem finden Sie diese Broschüre zusammen mit weiteren Informationen zum Thema "Barrierefreies Reisen" auch auf www.bahn.de


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Begleitperson, Mobilität, Schwerbehindertenausweis

Adressdatenbank

In unserer Datenbank sind zur Zeit 23.473 Adressen.

Neue Adressen eintragen

Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/erleichterungen_fernverkehr.php