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Rabatte und andere Finanzhilfen beim Autokauf

Viele Fahrzeughersteller bieten Menschen mit Behinderung Sondernachlässe wie Herstellerrabatte beim Neuwagenkauf an. Vorausgesetzt wird im Allgemeinen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 mit Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl". Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf den behinderten Mensch selbst (also auch auf ein behindertes Kind) zugelassen wird.

Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Herstellerrabatte beim Neuwagenkauf für Menschen mit Behinderung können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.

Kraftfahrzeughilfe

Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes oder zur allgemeinen sozialen Integration auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können beim Rehabilitationsträger (dies kann die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, das Versorgungsamt, die Arbeitsagentur, das Integrationssamt oder gegebenenfalls auch das Sozialamt sein) eine finanzielle Hilfe zur Beschaffung eines geeigneten Kraftfahrzeugs erhalten. Die Hilfen beinhalten auch eine behindertengerechte Zusatzausstattung und die Erlangung des Führerscheins.

Weitere Informationen und Beratung

Adressdatenbank

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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/beschaffung_kraftfahrzeug.php