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Zu einem wesentlichen Teil findet medizinische Rehabilitation im Krankenhaus sowie in Kur- oder Spezialeinrichtungen statt. Dem Krankenhaus obliegt in erster Linie die Akutbehandlung und Erstversorgung. Spezialeinrichtungen widmen sich der Behandlung bestimmter Krankheiten oder Krankheitsgruppen.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland derzeit 20 Zentren für medizinisch-berufliche Rehabilitation mit über 3.000 Plätzen. Dort wird bereits am Krankenbett mit ersten Schritten zur beruflichen Rehabilitation begonnen. Eine beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erhältliche Broschüre informiert ausführlich darüber.
Den Landeszahnärztekammern liegen Anschriftenverzeichnisse von Zahnärzten vor, in deren Praxen die räumlichen und apparativen Voraussetzungen zur Betreuung behinderter Menschen gegeben sind.
Die Bundeszahnärztekammer, - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammer e.V. -, Universitätsstraße 71-73, 50931 Köln, gibt Auskunft (Tel. 02 21/4 00 10) oder im Web unter www.kzbv.de.
Hauptsächlich sind das physikalische Behandlungsmethoden, also Bewegung, Entspannungsübungen, Massagen, Atem-/Inhalationstherapie, Bestrahlungen, Elektrotherapie, Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie.
Bei vielen funktionellen Störungen sind krankengymnastische und therapeutische Übungen zur Wiederherstellung von Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit sehr wichtig. Durch sprachtherapeutische Behandlung sollen Patienten mit Behinderungen der sprachlichen Kommunikation, des Sprechens oder der Stimme in die Lage versetzt werden, sich mit oder ohne technische Hilfsmittel zu verständigen.
Hilfsmittel sollen ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen ersetzen oder ausgleichen. Dazu gehören Körperersatzstücke (Prothesen), Stützapparate (Orthesen) und orthopädische Schuhe. Andere Hilfsmittel sind Hörgeräte, Rollstühle, Orientierungshilfen für Blinde. Die Änderung, Instandsetzung, Ersatzbeschaffung und Ausbildung im Gebrauch sind Bestandteil der Leistung.
Während es Ziel der Belastungserprobung ist, körperliche, geistige und seelische Leistungsfähigkeit und die Belastbarkeit zu ermitteln, will die Arbeitstherapie darauf aufbauend Fertigkeiten erhalten oder entwickeln, die für die berufliche Wiedereingliederung wichtig sind.
Darüber hinaus trägt der Rehabilitationsträger auch Kosten für ergänzende Leistungen. Entfällt während der Rehabilitation das Arbeitseinkommen, werden in der Regel finanzielle Leistungen gewährt, die den eigenen und den Unterhalt der Familie sichern können.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/reha_therapie/rehaleistungen.php