Zur Hauptnavigation springen Zur Übergeordneten Navigation springen Zum Seiteninhalt springen

Übergeordnete Navigation



Fernsehtipp

Fernsehtipp für die Woche vom 28.07.10 - 04.08.10

Lesen Sie mehr

Bücherecke

Literatur rund um das Thema Behinderung. Viele Angebote sind kostenlos oder können direkt heruntergeladen werden.

Lesen Sie mehr

Buch des Monats

Das Buch 'Geschwister behinderter Kinder' ist ein Ratgeber für Familien mit behinderten und nicht behinderten Kindern.

Lesen Sie mehr

Das Suchwidget!

Integrieren Sie unsere Adressuche als Service in Ihre Webpräsenz. Ergänzen Sie dazu einfach eine Ihrer HTML-Seiten um den nachfolgenden Quelltext.

Quelltext herunterladen (ZIP)


Das iGoogle-Gadget

Sie nutzen iGoogle als persönliche Startseite ihres Browsers? Dann fügen Sie doch das neue Familienratgeber- Gadget zu Ihrer iGoogle-Seite hinzu.
Jetzt hinzufügen


Das Prinzip Rehabilitation vor Rente

Seit dem 1. Januar 2001 kennt das Rentenrecht nicht mehr die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern nur noch Renten wegen Erwerbsminderung. Eine Rente wird erst gezahlt, wenn abgeklärt ist, dass sich auch durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen lässt. Wenn begründete Aussicht besteht, dass die Erwerbsminderung in einem überschaubaren Zeitraum behoben werden kann, sind auch zeitlich befristete Renten möglich.

Anders ist es bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie zahlt eine Verletztenrente an diejenigen, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit einen dauerhaften Schaden erlitten haben. Voraussetzung: Die Erwerbsfähigkeit ist um mindestens 20 Prozent gemindert und besteht über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus.

Die Verletztenrente wird danach berechnet, wie stark die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Es kann also eine Voll- oder eine Teilrente geben. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, welches im Jahr vor dem Unfall erzielt wurde.

Die Verletztenrente muss man nicht beantragen. Der Versicherungsträger muss von sich aus prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn hier vom Arbeitsunfall die Rede ist, dann sind damit selbstverständlich auch die Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen eingeschlossen, für die ja auch ein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Da sie üblicherweise kein Arbeitseinkommen erzielen, wird ihre Verletztenrente nach einem fiktiven Einkommen berechnet.

Weiterführende Informationen im Internet




Adressen

In unserer Adressdatenbank sind zur Zeit 22.466 Adressen.

zur Adress-Suche
Adressen eintragen


Aktuelles

Barrierefreiheit gibt es jetzt als Thema gebündelt im Netz...

Lesen Sie mehr

Für Kinder ohne Gehör: Neue Bücher in Gebärdensprache auf DVD

Lesen Sie mehr

Neuer Newsletter der Antidiskriminierungsstelle für Interessierte erhältlich.

Lesen Sie mehr

Praktischer Infodienst vom Bundesbehindertenbeauftragten wieder da.

Lesen Sie mehr

Auch für Normalsichtige sind die Beipackzettel von Medikamenten bisweilen schwer zu entziffern, für Menschen mit Sehbehinderung ist dies meist unmöglich. Jetzt gibt es einen Service im Netz, der diese Barriere aufhebt.

Lesen Sie mehr

Forum

Nutzen Sie unser Forum zur Diskussion, zum Erfahrungsaustausch oder zum Beantworten von offenen Fragen.

Lesen Sie mehr


Forumsbeiträge

Neuster Beitrag

Re: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ausreichend eigene Zeit

Hallo, Diese Sätze die sie geschrieben haben, stimme ich ihnen zu 100 % zu. Sowie...
Lesen Sie mehr


Meist diskutierter Beitrag

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ausreichend eigene Zeit

Menschen mit Lernschwierigkeiten können oft beim Tempo des Lernens im...
Lesen Sie mehr


Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/reha_therapie/reha_vor_rente.php