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Literatur rund um das Thema Behinderung. Viele Angebote sind kostenlos oder können direkt heruntergeladen werden.
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Sie haben eine Schwer-Behinderung, wenn Sie einen Grad der Behinderung von mehr als 50 haben. Der Grad der Behinderung wird von Ärzten und vom Sozial-Amt bestimmt.
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Nach der Welt- gesundheitsorganisation (WHO) werden behinderte Menschen als Personen mit einer oder mehreren Schädigungen, einer oder mehreren Beeinträchtigungen oder einer Kombination von Schädigungen, Einschränkung in Funktionen und/oder Beeinträchtigung eingestuft. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.
Es lebten ca. 6,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland. Als schwerbehindert gelten Personen, die einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der Grad der Behinderung ist das Maß für die körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkung der Beeinträchtigung durch eine Behinderung. Personen mit einem GdB von mindestens 50 können einen Schwerbehindertenausweis bei der für sie zuständigen Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt beantragen, sofern sie in Deutschland leben oder arbeiten. Um die Auswirkungen der Behinderung zumindest ansatzweise auszugleichen und Menschen mit Behinderung ein weitestgehend selbständiges Leben zu ermöglichen, gibt es eine Reihe von Nachteilsausgleichen oder die Möglichkeit, im Alltag auf die Unterstützung von Assistenzen zurückzugreifen.
Viele Behinderungen kann man nicht beseitigen. Aber man kann sie in ihren Auswirkungen mildern. Dabei brauchen die behinderten Menschen die Hilfe der Gesellschaft. Solidarität ist gefragt. Von jedem und jeden Tag aufs Neue.
Genaugenommen ist die soziale Rehabilitation nicht ein Teilbereich wie die medizinische, schulische oder berufliche Rehabilitation, sondern ist das Ziel aller Rehabilitationsleistungen. Sie umfasst die Teilhabe des Behinderten am Leben in der Gesellschaft.
Besonders im Bereich der sozialen Eingliederung können staatliche Hilfen nur den Rahmen abstecken. Denn gesellschaftliche Eingliederung findet zunächst einmal im unmittelbaren Wohn- und Lebensbereich statt. Deshalb wird im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Errichtung von behinderungsgerechten Wohnungen gefördert. Auch aus der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz werden Wohnplätze für erwachsene geistig behinderte Menschen finanziert, welche tagsüber in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen wirken darauf hin, dass schon im Planungsstadium die Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt berücksichtigt wird. Zur Unterstützung dieses Anliegens werden von der Bundesregierung und den Ländern entsprechende Informationsmaterialien und Handreichungen herausgegeben. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde beispielsweise ein Handbuch für Planer und Praktiker zur "Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum" herausgegeben, das dazu beitragen soll, die Bedürfnisse sehbehinderter Menschen bei der Gestaltung öffentlicher Gebäude und Verkehrsräume stärker zu berücksichtigen. Wenn es um Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung geht, ist die eigene Wohnung oder das eigene Haus sicher der wichtigste Bereich. Welche Möglichkeiten es gibt, den privaten Wohnraum mit baulich oder mit Hilfe technischer Maßnahmen an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen anzupassen, um die selbstständige Führung eines Haushalts in dieser Wohnung zu ermöglichen, erfahren sie unter Nachteilsausgleiche bei der Umgestaltung von Wohnraum.
Zahlreiche Gemeinden sind darüber hinaus dazu übergegangen, behinderte Menschen in Form von Beiräten oder durch Anhörungen an der Gestaltung einer behindertengerechten Umwelt zu beteiligen. Ansprechpartner für Hilfen zur sozialen Eingliederung nach dem 12. Sozialgesetzbuch sind die örtlichen Sozialämter.
In unserer Adressdatenbank sind zur Zeit 22.257 Adressen.
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