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Das Persönliche Budget

Auf eigene Rechnung

Ab dem 1. Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Idee: Geld statt Sachleistung. Sie macht aus Hilfeempfängern Arbeitgeber.

Aelterer Mann beim Basteln

Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet, kann das Geld für so unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Arbeit oder Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche aufwenden. Mancher kann dank der Unterstützung einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt annehmen; Anderen wird der Weg aus einem Heim in die eigene Wohnung geebnet.

Grundsätzlich kann jedoch auch jemand, der in einer Einrichtung lebt, ein Persönliches Budget beantragen.

Die Höhe des Budgets

Die Höhe des Budgets hängt vom Hilfebedarf ab. Manche kommen mit weniger als 200 Euro im Monat aus; Andere, die eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung brauchen, erhalten über 12.000 Euro. Das durchschnittliche Budget liegt bei rund 500 Euro im Monat. Der entscheidende Unterschied zu allen anderen Hilfeformen ist der Rollenwechsel: Der Mensch mit Behinderung stellt seine Helfer selbst an und bezahlt sie; gegenüber den Pflegekräften oder Assistenten wird er oder sie vom Hilfeempfänger zum Vorgesetzten. Das bedeutet aber auch mehr Planung und Organisation. So müssen die Budgetnehmer - jedenfalls bei höheren Budgets - über sämtliche Ausgaben Buch führen und diese auch belegen. Sind die Verhandlungen mit den einzelnen Kostenträgern, zum Beispiel dem Sozialamt oder der Krankenkasse, abgeschlossen, ist allerdings nur noch ein Träger zuständig, der Budgetnehmer muss dann nur noch diesem gegenüber monatlich abrechnen.

Die Arbeitgeberrolle

Die Arbeitgeberrolle birgt jedoch auch Risiken. Es muss mit dem Kostenträger genau festgelegt werden, welche finanziellen Verpflichtungen auf den Budgetnehmer zukommen, wenn zum Beispiel eine Assistentin schwanger wird, da der Mensch mit Hilfebedarf in diesem Fall sonst die Zeit des Mutterschutzes voll bezahlen muss und sich keine Unterstützung mehr leisten kann.

Wer aber gut beraten wurde und all dies bedacht hat, kommt mit dem Persönlichen Budget nach den Erfahrungen der Modellprojekte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hamburg in der Regel jedoch gut zurecht. Wer die organisatorische Arbeit nicht übernehmen möchte oder sich nicht dazu in der Lage sieht, kann dafür auch einen Hilfsdienst engagieren, der dies übernimmt. Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit Lernschwierigkeiten entscheiden sich meist für diesen Weg. Hinzu kommt, dass das Persönliche Budget ausdrücklich dafür gedacht ist, die Wahlmöglichkeiten zu erweitern. Es ist freiwillig, niemand muss es in Anspruch nehmen. Und wer es - warum auch immer - nicht mehr möchte, kann jederzeit statt dem Persönlichen Budget wieder Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Das Persönliche Budget orientiert sich am Bedarf

Nach dem Willen des Gesetzgebers orientiert sich das Persönliche Budget "am Bedarf" und soll die Aufwendungen für die Sachleistung nicht überschreiten. Die Pflegeversicherung hat hierdurch einen Ansatz zum Kostensparen entdeckt. Denn anstatt den Betroffenen das Geld für die Sachleistung in gleicher Höhe zu erstatten, zahlen sie nur das wesentlich niedrigere Pflegegeld, eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber ausdrücklich zulässt. Um über die Runden zu kommen, müssen sich die Budgetnehmer die Differenz oft mühevoll beim Sozialamt erkämpfen.

Hin und wieder gibt es auch den Fall, dass Kostenträger das eigentliche Ziel des Persönlichen Budgets, nämlich die Betroffenen vom hilfsbedürftigen Klienten zum selbstbestimmten Kunden zu machen, durch eine sogenannte Abtretungserklärung wieder aushebeln wollen. Die Folge: Der Träger überweist das Geld direkt an die Einrichtung oder an den ambulanten Dienst. Dieses Verfahren widerspricht allerdings dem Ziel des Persönlichen Budgets. Ähnlich widersinnig ist es, den Betroffenen statt Geld nur Gutscheine in die Hand zu geben, die sie bei den Pflegediensten einlösen können.

Ist das Persönliche Budget eine Chance?

Das Urteil fast aller Sachverständigen aus den Behinderten- und Selbsthilfeverbänden über das Persönliche Budget lautet: Viele Fallstricke, aber noch mehr Chancen.

Weiterführende Informationen im Internet

Autor: Jutta vom Hofe




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