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Arbeitslosengeld II (ALGII) Rechner

inklusive den Änderungen zum 1. Juli 2006

Rechner für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Alg II)

Die Hartz 4 Reformen haben einschneidenden Veränderungen für viele Arbeitssuchende und deren Angehörige mit sich gebracht. Ab dem 1. Januar 2005 gibt es für sie keine Arbeitslosen- oder Sozialhilfe mehr, sondern ausschließlich Leistungen gemäß dem Sozialgesetzbuch 2, SGB II.

Das Merkmal der Erwerbsfähigkeit ist das entscheidende Kriterium für die Beantwortung der Frage geworden, ob Arbeitslosengeld 2 oder Sozialhilfe bei Hilfebedürftigkeit bezogen werden kann.

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Möglichkeit, Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld 2 online zu berechnen. Wir haben die Besonderheiten von Alleinerziehenden, behinderten Menschen, schwangeren Frauen und Menschen mit krankheitsbedingtem Mehrbedarf an Ernährung berücksichtigt. Beachten Sie, dass dies dennoch nur eine Modellrechnung sein kann, die nicht sämtliche Eventualitäten mit einschließen kann. Eine Gewähr in irgendeiner Hinsicht können wir selbstverständlich nicht übernehmen. Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar.

I. Angaben zum Antragsteller (volljährig)

1.

2.

3.

4. ja

5. ja

6.

II. Angaben zum Ehegatten/Partner/Lebenspartner

1. vorhanden

2. volljährig
minderjährig

3.

4.

5. ja

6. ja

7.

III. Angaben zu Kindern

1. Anzahl der Kinder im Haushalt:

1.1.

1.2.

1.3.  

1.4  

1.5  

2.

IV. Angaben zu den Unterkunftskosten

1.

2.

3. ja

4.

V. Einkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.


Weitere Informationen unter www.sozialhilfe24.de.

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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/recht/alg2_rechner.php