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Sonderschulen

Schüler am PC

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine sonderpädagogische Förderung benötigen, besuchen - wenn sie nicht in Integrationsklassen oder anderen Integrationsmaßnahmen der allgemeinen Schulen unterrichtet werden - eine Sonderschule.

Sonderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Den Förderungsschwerpunkten entsprechend gibt es nach der Definition der Kultusministerkonferenz die Schulen für:

  • Blinde
  • Sehbehinderte
  • Gehörlose
  • Schwerhörige
  • Sprachbehinderte
  • Körperbehinderte
  • Lernbehinderte
  • Geistigbehinderte
  • Verhaltensgestörte

Die Sonderschulen unterstützen bei ihren Schülerinnen und Schülern alle Entwicklungen, die zu einem möglichen Wechsel in eine allgemeine Schule und in die Ausbildung führen können.

Die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Sonderschulen - mit Ausnahme der Förderschulen und der Schulen für Geistigbehinderte - orientieren sich in der Regel an den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulen. In diesen Sonderschulen können daher prinzipiell auch Abschlüsse der allgemeinen Schulen - Hauptschulabschluss und Realschulabschluss - gemacht werden.

Zusammenarbeit zwischen Sonder- und Regelschule

Neben der gemeinsamen Unterrichtung behinderter Kinder und nichtbehinderter Kinder in Regelschulen gibt es zahlreiche Schul- und Unterrichtsprojekte "unterhalb" dieses Umfangs an gemeinsamen Unterricht - oftmals von benachbarten Sonder- und allgemeinen Schulen.

Diese Kooperationsmodelle reichen von eher einmaligen gemeinsamen Schulfesten bis hin zum Austausch ganzer Gruppen oder Klassen von Sonderschulen mit allgemeinen Schulen. In Bremen ist sogar der Besuch einer Sonderschule für geistigbehinderte Kinder ganz abgeschafft worden zugunsten einer Unterrichtung in Gruppen an allgemeinen Schulen.

Weiterführende Sonderschulen

Behinderte Schüler und Schülerinnen, die eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen können, sollten möglichst auch in den Regelschulen unterrichtet werden, die zunehmend behindertengerecht ausgestattet werden. Wenn die Behinderung dies nicht zulässt oder eine entsprechend ausgestattete Schule in Wohnortnähenicht existiert, gibt es zum Beipiel folgende weiterführende Sonderschulen:

für Blinde und Sehbehinderte
Carl-Strehl-Schule
Staatlich anerkannte Schule
für Blinde und Sehbehinderte
Sonderschule mit Internaten) Abteilungen: Aufbaugymnasium, Berufliches Gymnasium
- FR Wirtschaft, Fachoberschule - FR Sozialwesen
- Berufsfachschule - BF kaufm. Berufe
- Berufsschule Datenverarbeitungskaufmann.
Am Schlag 6a
35037 Marburg
Telefon: (0 64 21) 60 61-35/-49

Westfälische Berufsschule
für Blinde und hochgradig Sehbehinderte
59494 Soest
Hattroper Weg 55
Telefon: (0 29 21) 684-190

für Gehörlose - gymnasiale Ausbildung
Rheinisch-Westfälische - Schule für Hörgeschädigte
Kerckhoffstraße 100
45144 Essen
Telefon: (02 01) 70 70-51

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