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Literatur rund um das Thema Behinderung. Viele Angebote sind kostenlos oder können direkt heruntergeladen werden.
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Das Buch 'Geschwister behinderter Kinder' ist ein Ratgeber für Familien mit behinderten und nicht behinderten Kindern.
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Nach Art. 7 GG (Grundgesetz) untersteht das gesamte Schulwesen der Aufsicht des Staates. Diese Aufsichtsfunktion umfasst die Schulhoheit (Norm- und Richtlinienkompetenz) sowie die eigentliche Schulaufsicht (Rechts- und Fachaufsicht, Dienstaufsicht). Die Schulaufsicht und die Schulverwaltung ist in Deutschland hierarchisch in vier Ebenen gegliedert: Kultusministerium, obere Schulaufsichtsbehörde (Regierungspräsident), untere Aufsichtsbehörde (Schulamt, Schulrat) und Schulleiter.
Die Rechte und Pflichten dieser Instanzen variieren von Bundesland zu Bundesland. Die untere Schulaufsichtsbehörde spielt eine wichtige Rolle bei der Einschulung, vor allem auch bei der Entscheidung über den zu wählenden Schulort.
Vor allem für Kinder mit Behinderung entscheidet die Schulaufsicht im Rahmen von Sonderschulaufnahmeverfahren oder Feststellungsverfahren zum sonderpädagogischen Förderbedarf wesentlich mit über die Zuweisung eines Kindes in eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule. Je nach Bundesland sind bei dieser Entscheidung die Mitwirkungsrechte der Sorgeberechtigten stärker oder schwächer.
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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/schule/schulamt.php