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Integration in einer Regelschule

3 Kinder

Seit März 2009 gilt in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das rechtsverbindliche Abkommen betont in Artikel 24 ausdrücklich die Forderung nach schulischer Integration von Kindern mit Behinderung in Regelschulen. Die Vereinten Nationen sehen vor, dass in einem inklusiven Bildungssystem 90 Prozent aller Kinder mit Behinderung eine allgemeine Schule besuchen.

Dort wo bereits Kinder mit Behinderung einzeln in reguläre Klassen an allgemeinen Schulen aufgenommen werden können, erhalten diese Klassen meistens bedarfsorientiert zusätzliche Personalstunden, etwa durch einen Sonderschullehrer.
Häufig wird bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung auch die Klassengröße leicht abgesenkt. Wesentliches Entscheidungskriterium für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung ist die Frage, ob die Behinderung eine mit Regelschülern zielgleiche Unterrichtung zulässt (z. B. bei einer Körper- oder Sinnesbehinderung) oder ob das Kind aufgrund der Schwere der Behinderung auf andere Ziele hin im Klassenverband unterrichtet werden muss (z. B. bei einer Lern- oder geistigen Behinderung).

In Deutschland besteht bei über 480.000 Schülerinnen und Schülern sonderpädagogischer Förderbedarf. Das entspricht etwa sechs Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Insgesamt gehen deutschlandweit aber nur 20 Prozent aller Kinder mit Förderbedarf in eine Regelschule. Kinder mit einer geistigen Behinderung werden dabei am stärksten ausgeschlossen. Die Chancen auf schulische Integration hängen nicht zuletzt vom Wohnort ab. Während in Niedersachsen nur 7,2 Prozent der Kinder mit Förderbedarf eine Regelschule besuchen, sind es in Berlin 41,3 und in Schleswig-Holstein 45,5 Prozent (Schuljahr 2009/10, 1.-10. Klasse). In den aktuellen Schulgesetzen von Hamburg und Bremen ist das Recht auf Integration in Regelschulen bereits verankert. Hier hat jedes Kind das Recht, sich in einer Regelschule anzumelden.

Insgesamt aber bildet Deutschland im europäischen Vergleich eines der Schlusslichter hinsichtlich der inklusiven Bildung. Denn die meisten EU-Staaten haben den Großteil ihrer Förderschulen bereits geschlossen. Stattdessen werden die Kinder von Sonderpädagogen an den Regelschulen unterstützt. Fast 80 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen im EU-Durchschnitt integrativ.

Integrationsklasse in Regelschule

Neben oder auch anstelle der Einzelintegration sehen verschiedene Bundesländer die Einrichtung von Integrationsklassen an allgemeinen Schulen vor. Im Unterschied zur Einzelintegration besuchen mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf derartige Klassen, zumeist nach einem festgelegten Schlüssel (z. B. 18 Kinder ohne Behinderung, 3 mit Behinderung).
Durch den Einbezug von mehreren Kindern mit Behinderung kann personell oft eine Doppelbesetzung im Unterricht erreicht werden (z. B. Grundschul- und Sonderschullehrkraft).

Kooperative Schulmodelle

In einem gestuften System der Förderung, bei dem sich jeweils eine allgemeine Schule und eine Förderschule einer Behinderungsart unter einem Dach befinden, gibt es drei Stufen der Eingliederung: Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in den allgemeinen Klassen, Teileingliederung von Schülern mit Behinderung in bestimmten Unterrichtsstunden in die allgemeine Schule und getrennten Unterricht, aber geförderte Kontaktmöglichkeiten für die Schüler. Die Empfehlung zu diesem Schulmodell des Deutschen Bildungsrates von 1973 wurde bisher allerdings kaum umgesetzt. Entsprechende Modellprojekte gibt es in Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und in Brandenburg.

Integrative Schulen vor Ort

Weiterführende Informationen im Internet



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Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/schule/integration_in_regelschule.php?sid=9f8d3a050eb6e4c2e0c7dba90c9fca36