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Integration in Regelschule

Zwei Schüler unterhalten sich

In verschiedenen Bundesländern ist vorgesehen, dass Kinder mit Behinderung einzeln in reguläre Klassen an allgemeinen Schulen aufgenommen werden können. In der Regel erhalten diese Klassen dann bedarfsorientiert zusätzliche Personalstunden etwa durch einen Sonderschullehrer.

Zumeist wird bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung auch die Klassengröße leicht abgesenkt. Wesentliches Entscheidungskriterium für die Aufnahme eines behinderten Kindes ist die Frage, ob die Behinderung eine mit Regelschülern zielgleiche Unterrichtung zulässt (z.B. bei einer Körper- oder Sinnesbehinderung) oder ob das Kind aufgrund der Schwere der Behinderung auf andere Ziele hin im Klassenverband unterrichtet werden muss (z.B. bei einer Lern- oder geistigen Behinderung).

Manche Bundesländer lehnen eine gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten SchülerInnen im zweiten Fall bis heute generell ab.

Insgesamt gehen in Deutschland bisher nur ca. 13 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Regelschule. Kinder mit einer geistigen Behinderung werden dabei am stärksten ausgeschlossen. Lediglich 2,8 Prozent lernen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern.

Im europäischen Vergleich bildet Deutschland damit eines der Schlusslichter in Sachen integrative Bildung. Denn die meisten EU-Staaten haben den Großteil ihrer Förderschulen geschlossen. Stattdessen werden die Kinder von Sonderpädagogen an den Regelschulen unterstützt. Fast 80 Prozent aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen im EU-Durchschnitt integrativ.

Integrationsklasse in Regelschule

Neben oder auch anstelle der Einzelintegration sehen verschiedene Bundesländer die Einrichtung von Integrationsklassen an allgemeinen Schulen vor. Im Unterschied zur Einzelintegration besuchen mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf derartige Klassen, zumeist nach einem festgelegten Schlüssel (z.B. 18 nichtbehinderte, 3 behinderte Kinder).

Durch den Einbezug von mehreren Kindern mit Behinderung kann personell oft eine Doppelbesetzung im Unterricht erreicht werden (z.B. Grundschul- und Sonderschullehrkraft).

Kooperative Schulmodelle:

In einem gestuften System der Förderung, bei dem sich jeweils eine allgemeine Schule und eine Sonderschule einer Behinderungsart unter einem Dach befinden, gibt es drei Stufen der Eingliederung: Hilfen für behinderte Schüler in den allgemeinen Klassen, Teileingliederung behinderter Schüler in bestimmten Unterrichtsstunden in die allgemeine Schule und getrennten Unterricht, aber geförderte Kontaktmöglichkeiten für die Schüler. Die Empfehlung zu diesem Schulmodell des Deutschen Bildungsrates von 1973 wurde bisher allerdings kaum umgesetzt. Entsprechende Modellprojekte gibt es in Bremen, Bayern, Baden-Württemberg und in Brandenburg.

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