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Tagesbildungsstätten gibt es nur in Niedersachsen. In diesem Bundesland kann die Schulpflicht von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung im schulpflichtigen Alter entweder in Sonderschulen oder in privaten Tagesbildungstätten erfüllt werden.
Wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung im schulpflichtigen Alter in einem Heim leben, verfügen diese Heime oft auch über eine Heimsonderschule. Im berufsschulpflichtigen Alter gibt es für Jugendliche mit Behinderung zum Teil überregionale Ausbildungszentren mit Internatsplätzen wie etwa die Berufbildungswerke.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/schule/ganztags_und_internat.php