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Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung eine sonderpädagogische Förderung benötigen, besuchen – wenn sie nicht in Integrationsklassen oder anderen Integrationsmaßnahmen der allgemeinen Schulen unterrichtet werden – eine Förderschule. Der sonderpädagogische Förderbedarf kann je nach Art der Behinderung stark variieren.
Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf unterschiedliche Schwerpunkte im Förderbedarf ihrer Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Nach Empfehlung der Kultusministerkonferenz werden neun Förderschwerpunkte unterschieden:
Die Förderschulen unterstützen bei ihren Schülerinnen und Schülern alle Entwicklungen, die zu einem möglichen Wechsel in eine allgemeine Schule und in die Ausbildung führen können (der so genannte Rückführungsauftrag in die Allgemeine Schule). Die weitaus meisten Schülerinnen und Schüler bleiben aber für die gesamte Schulzeit auf der Förderschule.
Die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Förderschulen – mit Ausnahme der Förderschwerpunkte „Geistige Entwicklung“, „Lernen“ und „Autismus“ – orientieren sich in der Regel an den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulen. In diesen Förderschulen können daher prinzipiell auch Abschlüsse der allgemeinen Schulen – Hauptschulabschluss und Realschulabschluss – gemacht werden.
Neben dem gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung in Regelschulen, gibt es zahlreiche Schul- und Unterrichtsprojekte „unterhalb“ dieses Umfangs – oftmals von benachbarten Förder- und allgemeinen Schulen.
Diese Kooperationsmodelle reichen von eher einmaligen gemeinsamen Schulfesten bis hin zum Austausch ganzer Gruppen oder Klassen von Sonderschulen mit allgemeinen Schulen. In Bremen ist der Besuch einer Förderschule für Kinder mit sogenannter geistiger Behinderung ganz abgeschafft worden, zugunsten des inklusiven Unterrichts an allgemeinen Schulen.
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen können, sollten möglichst auch in den Regelschulen unterrichtet werden, die zunehmend barrierefrei ausgestattet werden. Wenn die Behinderung dies nicht zulässt oder eine entsprechend ausgestattete Schule in Wohnortnähe nicht existiert, gibt es zum Beipiel folgende weiterführende Förderschulen:
Förderschwerpunkt Sehen
Carl-Strehl-Schule
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.
Abteilungen:
Am Schlag 6a
35037 Marburg
Telefon: 06421 - 60 61-35/-49
E-Mail: info@blista.de
LWL-Berufskolleg Soest, Förderschule,
Förderschwerpunkt Sehen
59494 Soest
Hattroper Weg 55
Telefon: 02921 - 68 41 90
E-Mail: bk-soest@lwl.org
Förderschwerpunkt Hören
Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg Essen, Förderschule,
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Kerckhoffstraße 100
45144 Essen
Telefon: 0201 – 8 76 70
E-Mail: sekretariat@rwb-essen.de
Weitere Informationen über Förderschulen und das Thema „sonderpädagogischer Förderbedarf“ findet sich im „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ (Kapitel 2, Besondere Hilfen für besondere Bedürfnisse: Sonderpädagogischer Förderbedarf, S. 13-18).
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/schule/foerderschule.php?sid=347851a1485f3659d6d7853d582302c3