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Tagesmütter und Tagesväter

Eine Frau und zwei Jungen schauen sich ein Buch an

Tagesmütter oder -väter für die Betreuung von Kindern mit Behinderung kann das Jugendamt vermitteln. Auch ehrenamtliche Initiativen, Familienbildungsstätten oder Inserate und Aushänge können eine Möglichkeit sein, Kontakt aufzunehmen. Die Finanzierung kann - wenn der Bedarf gegeben ist - über das Jugendamt (§ 31 SGB VIII - sozialpädagogische Familienhilfe) erfolgen. Ansonsten müssen die Eltern für die Betreuung selbst aufkommen. Für Personen, die selbst als Tagesmütter oder –väter Kinder betreuen möchten, bietet der Verein Tagesmütter e. V. Qualifizierungskurse an.

Informationen, Fachberatung und Vermittlung:

Tagesmütter e. V.
Breite Straße 2
40670 Meerbusch
Telefon: 02159 - 45 91
Fax: 02159 - 81 57 66
E-Mail: TagesmuetterMB@web.de
www.tagesmuetter-verein.de

Bundesverband für Kindertagespflege e. V.
Stresemannstr. 78
10963 Berlin
Telefon: 030 - 78 09 70 69
Fax: 030 - 78 09 70 91
Telefonische Fachberatung montags bis mittwochs von 9.00 bis 13.00 Uhr
donnerstags von 9.00 bis 17.00
www.tagesmuetter-bundesverband.de

Vermittlung von Betreuungspersonen (Notmütter) für Kinder während der Abwesenheit der Mutter zur Vermeidung eines Heimaufenthaltes:

Notmütterdienst
Familien- und Seniorenhilfe e. V.
Bundeszentrale
Sophienstr. 28
D-60487 Frankfurt am Main
Telefon: 069 - 95 10 33 - 0
E-Mail: info@notmuetterdienst.org

Weiter Informationen zum Thema Tagesmütter & Co im Internetportal „netmoms“.


Stichworte, die zu diesem Artikel zugeordnet wurden:
Kinderbetreuung, Kindergarten, sonderpädagogischer Förderbedarf, staatliche Hilfen, Tagesangebote

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