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Aufnahme und Förderung von (einzelnen) Kindern mit einer Behinderung im wohnortnahen Regelkindergarten.
Mehrere Kinder mit Behinderung (aus einem größeren regionalen Einzugsbereich) werden in einem Regelkindergarten gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut.
In integrativen Kindergärten werden in allen Gruppen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert. Keine Behinderungsart wird hier ausgeschlossen. Es wird in besonderer Weise auf die Ausgewogenheit der Gruppenstruktur geachtet. In Gruppen mit integrierten Kindern spielen die Förderung von Rücksicht und Toleranz eine wichtige Rolle. In den meisten integrativen Kindergärten werden die Erzieher und Erzieherinnen durch spezialisierte Therapeuten unterstützt, die einzelne Kinder individuell fördern können.
Förder- und Regelkindergarten arbeiten als zwei eigenständige Institutionen „unter einem Dach“ mit Begegnungsmöglichkeiten im Gruppenalltag zusammen.
Kooperation zwischen (benachbarten) Gruppen aus Förder- und Regelkindergarten mit zeitweisem gemeinsamen Spielen und Lernen. Die Möglichkeiten der Begegnung und gemeinsamer Aktivitäten sind hier meist intensiver als in den additiven Kindergärten.
In diesen Kindergärten werden in der Regel nur Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf betreut. Weitere Informationen zum Thema Förderkindergarten bietet das Internetportal „netmoms“.
SVE - nur in Bayern. Diese Einrichtungen sind bestimmt für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese SVE haben sich in den letzten 20 Jahren in direkter Verbindung mit den verschiedenen Förderschularten entwickelt und sind damit ein alternatives Angebot zum Kindergarten.
Die vielen unterschiedlichen Angebotstypen und Bezeichnungen können verwirren. So gibt es Schulkindergärten, Heilpädagogische Kindergärten, Förderkindergärten, Sprachheilkindergärten, Kindertagesstätten und Kindertageseinrichtungen. Es handelt sich dabei oft um länderspezifische Angebote und Begriffe.
Quell-URL: http://www.familienratgeber.de/kinder/kindergarten/kinderbetreuung_ab_3_jahre.php