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Therapie in der Frühförderung

Eine sorgfältige Abstimmung zwischen den verschiedenen Fachbereichen ist notwendig, um eine optimale therapeutische Förderung des Kindes zu erreichen und Verwirrung bei den Eltern durch ein unkoordiniertes Nebeneinander von Therapien auszuschließen.

Physiotherapie (Krankengymnastik)

Physiotherapeutische Aufgaben bestehen in der Förderung der köperbewegungsbezogenen Entwicklung des Kindes und in der Hilfe für die Familie, die Bewegungsmöglichkeiten des Kindes im Alltag zu erleichtern und zu nutzen. Bewegungs-Therapien fördern die Bewegungsentwicklung und -sicherheit. Dabei wird die Einheit von Bewegung, Wahrnehmung und sozialen Beziehungen mit einbezogen. Im Einzelnen umfasst dies

  • physiotherapeutische Arbeit mit dem Kind;
  • Maßnahmen zur Bewegungsleichterung, Atmungserleichterung und Schmerzvorbeugung und -linderung;
  • Mitwirkung bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, ggf. in Zusammenarbeit mit orthopädischen Fachkräften.

Ergotherapie

Ergotherapeutische Aufgaben bestehen darin, Voraussetzungen für sensomotorische, emotionale und soziale Erfahrungen zu schaffen, die die Handlungsfähigkeit im Alltag unterstützen. Dies beinhaltet die Therapie mit dem Kind unter Beachtung seiner Fähigkeiten und seiner Eigenaktivität in Spiel und Alltag; die Erarbeitung von Ausgleichsmöglichkeiten bei funktionellen Beeinträchtigungen; die Mitwirkung bei der Hilfsmittelversorgung, bei der Anpassung von Spiel- und Arbeitsmaterial sowie Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Mototherapie

Mototherapeuten, Motopäden oder psychomotorisch ausgebildete Fachkräfte gehen davon aus, dass eine intensive Wechselwirkung von kindlicher Wahrnehmung, Bewegung und Erleben (Emotion) besteht, auch innere und äußere Bewegung genannt. Deshalb sollen die Kinder bei der Entwicklungsförderung in ihrer Gesamtpersönlichkeit angesprochen werden. Immer werden bei Einzel- oder Gruppenangeboten der Zusammenhang und die Wechselwirkung von körperlicher und von psychischer Entwicklung des Kindes betont. Daraus leiten sich Förder- und Betreuungskonzepte für Kinder ab, bei denen Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Verhalten sowie Entwicklungsrückstände bei Wahrnehmung und Bewegung bestehen.

Logopädie

Sprachtherapeutische Aufgaben bestehen in der Unterstützung und Förderung von Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeiten des Kindes sowie seiner Ausdrucksmöglichkeiten. Dabei soll das Kind zu Mitteilung und Austausch angeregt werden. Im Einzelnen umfasst die Logopädie/umfassen die logopädischen Hilfen

  • Sprachtherapeutische Unterstützung des Kindes, insbesondere aussprach-vorbereitende und sprachentwicklungsunterstützende Maßnahmen;
  • funktionelle Hilfen für Atmung, Essen/Trinken sowie für Sprechatmung und Artikulation;

Planung und Vermittlung lautsprachersetzender und -begleitender Kommunikationshilfen wie Hörhilfen (Unterstützte Kommunikation);
Erkennung und Beeinflussung von Kommunikationsbarrieren in der Lebenswelt des Kindes.

Psychologie

Psychologische Entwicklungsdiagnostik sowie Beratung der Eltern und Angehörigen bilden die wesentlichen Aufgabenfelder von PsychologInnen im Frühförderteam. Mitunter wird auch ein eigenständiger Beitrag zur Förderung der Kinder geleistet, in dem spieltherapeutische Angebote gemacht werden. Im Vordergrund steht die Begleitung der Eltern und weiterer Angehöriger, z. B. auch der Geschwister, bei der Auseinandersetzung mit der Behinderung des Kindes.

Pädiatrie (Kinderheilkunde)

Eine Grundbedingung der interdisziplinären Frühförderung ist die Früherkennung oder Frühdiagnose, meist als Ergebnis der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9, auf die Kinder einen Rechtsanspruch haben. Die Erkenntnisse bieten die Basis für weitere Diagnosen sowie therapeutische und/oder pädagogische Hilfen. Bei der der Erstberatung und Diagnosemitteilung an die Eltern kommt dem Mediziner eine Schlüsselstellung zu ebenso wie bei der Förder- und Verlaufsplanung der Frühfördermaßnahmen.

Ergänzende Betreuungsformen

Sozialarbeit:
Informationen über rechtliche Bestimmungen. Die Vielfalt in der deutschen Sozialgesetzgebung erfordert Beratung und Unterstützung bei Antragsverfahren und Widersprüchen.

Informationen und Vermittlung zum örtlichen Hilfesystem und auch zu überregionalen Angeboten, zu Familienunterstützenden/Familienentlastenden Diensten, zu Haushaltshilfen, zu Ferien-, Freizeit- und Erholungsmaßnah-men, zur Kurzzeitunterbringung, zu Kuren. Die Herstellung von Verbindungen zur Elternselbsthilfe ist gefragt, so wie bei Bedarf eine psychosoziale Beratung.

Sonder-, Integrations- und Heilpädagogik
Pädagogische Hilfen bei der Erziehung, die Begleitung und Betreuung des Kindes im Alltag. Die Zusammenarbeit mit der Familie, die Beteiligung und Beratung der Eltern: Sozial-, heil- und Sonderpädagogische Arbeit mit dem Kind, Förderpflege und basale Aktivierung, spezielle Maßnahmen der Sinnensschulung, heilpädagogische Spiel- und Fähigkeitenförderung, Einsatz und Hilfen für die Aneignung spezieller Kommunikationsmittel und -methoden (Gebärdensprache, Gebärdenunterstützte Kommunikation, Unterstützte Kommunikation) sowie psychomotorische Entwicklungsförderung.

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